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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#9
(06-01-2014, 19:40)Petrus schrieb: Du könntest allenfalls dafür sorgen, dass das Kind biologisch nicht von Dir ist, denn dann wird ein anderer unterhaltspflichtig

Wie genau soll das denn gehen??

(06-01-2014, 21:02)Heiratsphobiker schrieb: ..Aber ich möchte ihr durchaus ihren romantischen Wunsch erfüllen, würde mich aber mit dieser Absicherung etwas wohler fühlen...

Mal in eine ganz andere Richtung gedacht: Wenns um die Romantik, und nicht um (dein Big Grin ) Geld gehen soll. Warum heiratest du dann nicht auf einer einsamem Südsee-Insel nach einheimischen Brauch am Strand mit allem drum und dran, inkl. tätowierter Eheringe. Das kostet vlt. mit Flug ein paar Tausend, ist aber definitiv um Welten billiger als jede Scheidung inkl. Unterhalts-/Anwaltszahlungen. Wenns ihr WIRKLICH nur um die Romantik geht, kann sie sich so einem Vorschlag schlecht verschliessen. Klingt doch auch viel romantischer wenn sie davon ihren Freundinnen erzählt Big Grin

Zum Thema sie will gerne ein Kind, du bist davon ja anscheinend nicht so überzeugt: Lass´ dich vasektomieren! Wenn erst kein Kind da ist, wirds bei einer Trennung auch nicht teuer.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von L3NNOX - 06-01-2014, 21:33

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