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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#10
Wenn du nicht heiraten willst, dann lass es. Das führt zu nichts, bzw. langfristig nur zu Unzufriedenheit auf der einen oder anderen Seite.

Grundsätzlich wäre im Nachhinein vermutlich ein gemeinsames Kind für dich ohnehin auch teurer als eine Scheidung. Die Scheidung ist irgendwann durch, das Kind bleibt für immer.
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Jessy - 06-01-2014, 21:52

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