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Unterhaltsklage bei ALG II
#3
(07-01-2014, 13:49)GeckoMan schrieb: a. Ich bezieh weiterhin ALG II -> nicht leistungsfähig
Diese Schlußfolgerung ist so pauschal (unterhaltsrechtlich) nicht ganz richtig. Einerseits erhöht ALGII die Leistungsfähigkeit nicht (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7865) andererseits gibt es immer mehr KU-Klagen, wo allein die "mangelnden Erwerbsbemühungen" zum Ausgangspunkt genommen werden. Hier liegt es dann am Richter, ob er dich "fiktiv rechnet" und trotz ALGII verurteilt oder nicht.

(07-01-2014, 13:49)GeckoMan schrieb: b. eigener Titel beim Notar ? - allerdings befürchte ich, dass das JC dann Stress macht. Dazu gibt es ja verschiedene Meinungen.
Dazu gibt es keine verschiedenen Meinungen, sondern mittlerweile höchstrichterliche Rechtsprechung, dass JC einen Titel, der bezahlt wird immer akzeptieren muss. (siehe BSG B 4 AS 78/10 R http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3736)

(07-01-2014, 13:49)GeckoMan schrieb: c. zu KU verurteilen lassen und dann an´s JC weiter reichen ?
Das ist immer möglich - aber du mußt Erwerbseinkommen haben, von dem abgesetzt werden kann.

(07-01-2014, 13:49)GeckoMan schrieb: btw Kann ich für diese Klage PKH beantragen ?
Beantragen geht immer - ob du es bekommst, ist nicht sicher.

Selbst wenn du das tust (und dem Vorschlag von @raid folgst) dann solltest du dennoch SOFORT:

-> Dem JC die Klage nachweisbar zur Kenntnis geben (Mitwirkung: Veränderung deienr Lebensverhältnisse) und
-> eine Anfrage stellen, ob du dich verteidigen sollst und
-> dort einen Antrag stellen auf
a) Übernahme der Anwaltskosten zu deiner Verteidigung, weil sich mit dem KU evtl. deine Hilfsbedürftigkeit erhöht.
b) Erteilung/Umwandlung des Bescheides in einen "vorläufigen Bescheid", da dein Einkommen dann ab sofort "potentiell in höherem Umfang anzurechnen ist, als bisher" bzw. in Höhe der künftigen Forderung "pfändungsbefangen werden wird".

Für den Fall nämlich, dass dir das Gericht PKH verweigert, könnstest du so später die Anwaltskosten dem JC überhelfen und die rückwirkende Anrechnung des dann ausgeurteilten KU erreichen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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