08-01-2014, 21:18
(08-01-2014, 20:09)Micha aus Bayern schrieb: Gab es in dem Fall hinterher einen anderen Beschluss?
Allgemeine Rechtssprechung ist es jedenfalls nicht geworden. Und trifft auch auf deinen Fall nicht zu. Dir wird einfach der Selbstbehalt heruntergesetzt weil deine neue Frau gut verdient.
Eine Arbeitslosmeldung ändert nichts. Du arbeitest eh nicht, sondern bekommst Elterngeld. Wenn nicht, hättest du die Verpflichtung, dir sofort einen neuen Job zu suchen. Arbeitslosigkeit zählt zunächst als vorübergehender Zustand, der unterhaltsrechtlich unbeachtlich bleibt.