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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#29
(09-01-2014, 16:17)tobi1983 schrieb: Kein Geld dafür.

Die 160 EUR sind zwar nicht wenig, aber danach ist ein für allemal klar wie die Verhältnisse liegen.

Zum Hausarzt sollst du gehen, weil du so belastet bist, dass du sogar an Selbstmord denkst. Das ist er erste Anlaufpunkt. Der kann dich weiterverweisen, krank schreiben. Wenn du Therapien abgebrochen hast, dann wird er das völlig zu Recht anmerken. Deine Gesundheit ist ein hohes Gut, das Wichtigste. Mach meinen Quatsch und bring dich nicht indirekt um wegen einer gestörten Ex.

Wenn deine neue Freundin nur deine Freundin ist, solange du ihr den Kühlschrank füllst, dann wäre es ein Riesenschritt voran, wenn ihr euch baldmöglichst ein herzlichens "tschüss" sagt. Solche Probleme und Verwerfungen wie du sie gerade erlebst musst du einfach mit Menschen besprechen, die dir nahestehen. Wenn das deine Freundin nicht kann, sollte sie deine Freundin gewesen sein.

Die Ex kann dich gar nicht zerstören. Sie kann höchstens dafür sorgen, dass Freunde weg sind, die es nicht wert waren deine Freunde zu sein. Ansonsten kann sie Unterhalt fürs Kind fordern, wenn du der Vater bist. Auch da bist du noch lange nicht soweit, aufgeben zu müssen.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von p__ - 09-01-2014, 16:27
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