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OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen
#1
Das OLG Frankfurt hatte sich im Verfahren 2 UF 130/13 mit der Frage zu befassen, ob der betreuende Elternteil die Zustimmung zu einer Klage vor dem Sozialgericht im Namen des Kindes verweigern darf. Der sorgeberechtigte Vater wollte Anprüche des Kindes aus temporärer Bedarfsgemeinschaft auf dem Klageweg geltend machen, die Mutter verweigerte die Zustimmung.

Quelle: http://www.ra-baertschi.de/index.php?sei...s&action=1
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - von Sixteen Tons - 09-01-2014, 00:58

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