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OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen
#3
Zitat:Es ".... ist davon auszugehen, dass es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes entspricht, wenn sich der in engen finanziellen Verhältnissen lebende Umgangsberechtigte darum bemüht, während der Umgangszeiträume zusätzliche Mittel für das Kind zu erhalten, um besser für das Kind sorgen zu können."

Das hätte meine Oma nicht besser sagen können. Cool
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Frankfurt: Bei Klagen wegen temp. BG muss anderer Elternteil zustimmen - von wackelpudding - 11-01-2014, 21:04

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