12-02-2014, 17:50
Hallo, wieder.
@wackelpudding:
Wir haben TU nicht bezahlt, weil mein Freund noch das Haus zahlte (zahlt immer noch). Und für Ex ein Wohnwert eingerechnet wurde.
@Theo:
Danke. Ich verstehe jetzt, wir werden dann (wenn wir das auszögern) rückwirkend zahlen müssen. Allerding, was ich nicht verstehe: Der Beweislast liegt an Exe, daher muss sie erstmal beweisen, das sie bedürftig ist und dann Unterhalt bzw. Auskunft fodern (Übrigens: den Auskunft für Kindesunterhalt wurde am Anfang 2013 für das Jahr 2012 erteilt. Oder es gilt nicht?) Mann kann doch nicht das Geld verlangen ohne Nachzuweisen warum...
Ich hab da noch eine Frage: vieleicht kann mir jemand erklären, welche unterschied zwischen Gerichtliche Einigung und Gerichtlicher Urteil/Beschluss.
@wackelpudding:
Wir haben TU nicht bezahlt, weil mein Freund noch das Haus zahlte (zahlt immer noch). Und für Ex ein Wohnwert eingerechnet wurde.
@Theo:
Danke. Ich verstehe jetzt, wir werden dann (wenn wir das auszögern) rückwirkend zahlen müssen. Allerding, was ich nicht verstehe: Der Beweislast liegt an Exe, daher muss sie erstmal beweisen, das sie bedürftig ist und dann Unterhalt bzw. Auskunft fodern (Übrigens: den Auskunft für Kindesunterhalt wurde am Anfang 2013 für das Jahr 2012 erteilt. Oder es gilt nicht?) Mann kann doch nicht das Geld verlangen ohne Nachzuweisen warum...
Ich hab da noch eine Frage: vieleicht kann mir jemand erklären, welche unterschied zwischen Gerichtliche Einigung und Gerichtlicher Urteil/Beschluss.