(13-02-2017, 10:41)Pfanne schrieb: Machs doch einfach wie Dino in einem seiner Youtube-Videos.Du wirst lachen, ich habe mir das Video gestern angesehen
Da ich aber evtl. Gnade erreichen will bzgl der Höherstufung aufgrund nur noch einem Unterhaltsberechtigtem, habe ich das sein gelassen
(13-02-2017, 11:21)p__ schrieb: Wie oft es vorkommt, weiss ich nicht. Die Beiständin meiner Ex kopiert generell jede Zeile von mir und reicht sie an die Ex weiter.Klingt mit diesem Wissen natürlich logisch, ist aber dennoch ein Unding ihr als Laie das auszuhändigen. Und macht auch keinen Sinn. Es ist schon schlimm genug, dass es der Sachbearbeiter in die Hände bekommt.
Die Ex ist berechtigt, den Unterhalt für das Kind geltend zu machen. Somit ist auch diejenige, die alle Details des Auskunftsanspruchs wahrnehmen kann. Nur die Durchsetzung dieser Rechte übernimmt der Anwalt oder der Beistand, funktional sind beide dasselbe.
Die Forderung nach Auskunft erhielt für mich erstaunlicherweise nicht die Frage nach Aktien und dem Steuerbescheid.
Ist das normal oder eine Gnade des hiesigen JA?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt