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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#41
Das sind mehrere Urteile. Die sagen aus, dass "Vorsorgeaufwand", darunter private Altersvorsorge in Grenzen abgezogen werden darf. Dazu der BGH vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06. Andere Urteile definieren, was als "private Altersvorsorge" oder "Vorsorgeaufwand" gilt. Besonders klar ist der BGH vom 30.08.2006 - XII ZR 98/04, oft zitiert:

"Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwärtigen Lebensverhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen, muss ihm davon jedenfalls der Betrag verbleiben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zuzubilligenden zusätzlichen Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt) bis zum Renteneintritt ergäbe."

Das erste Urteil ist schon im Thread verlinkt.
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von p__ - 10-04-2017, 09:12

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