27-04-2017, 10:05
Das ist nicht nur Interesse, sondern gesicherte Rechtssprechung. Man kann auch mit dem Argument "ich schütze ja nur meinen Mandanten" nicht ins Haus der Gegenseite einbrechen, um den Autoschlüssel zum umstrittenen Auto zu klauen. Es ist gesicherte Rechtssprechung, dass das Einbruch ist.