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Verfällt ein Anspruch ?
#1
Hallo

Ich habe mal eine frage Vielleicht kann mir jemand weiter helfen ?

Vor kurzen ist mein Jüngster 12 geworden und bekommen post vom Jugendamt ( Warendorf ) wo ich dann bescheid bekommen habe das sich der Unterhalt von 254 auf 362 € erhöht soweit ganz gut aber nun zu mein Problem ich habe noch ein Sohn der 17 ist und seid 5 Jahren immer diese 254 € bekommen hat.
Und im schreiben stand eine Auflistung das er ja Einglich auch seid seine 12 Lebensjahr die 362€ bekommen müsste.
Es gab nie ein Schreiben einer Erhöhung oder eine Mahnung vom Amt und meine Ex hat auch nie was in der Hinsicht bekommen.
Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?

Denn ich habe ja immer den Betrag gezahlt wo von ich wusste.

MFG Kdirk
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#2
(13-02-2014, 04:48)Kdirk schrieb: Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?

Es kann max. der Betrag für die letzten 12 Monate ab Datum der Zustellung des Schreibens gefordert werden.

Alles davor ist verjährt.

Frage: Was für einen Titel hast Du?

Wenn er nämlich statisch ist, dann kann muß das JA erst einen neuen Titel erstellen und dann gilt die höhere Summe erst ab Datum des neuen Titels.

Simon II
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#3
Die Frage wäre eher: Bestand ein Anspruch, aus dem jetzt Schulden bestehen? Was ist das eigentlich für eine komische Unterhaltstabelle, nach der du zahlst? Der Mindestunterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren beträgt 272 EUR, ab 12 dann 334 EUR. Einen Sprung von 254 bis 362 EUR gibts nirgends in der Tabelle.
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#4
Vorallen Dingen - was sind das für Beträge - hat wohl nix mit der DT zu tun!
Bekommt deine EXE Unterhaltsleistungen von Dir über die Arge???
Auch die Steigerung von 254 auf 362 ist für mich nicht schlüssig?
1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18 %
1. bis 1.500 225 272 334 304 100

Die Differenz in der Alterstufe beträgt lt. DT Stufe 1 62,-Euro

In deinem Fall 108,-Euro

(13-02-2014, 10:24)p schrieb: Die Frage wäre eher: Bestand ein Anspruch, aus dem jetzt Schulden bestehen? Was ist das eigentlich für eine komische Unterhaltstabelle, nach der du zahlst? Der Mindestunterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren beträgt 272 EUR, ab 12 dann 334 EUR. Einen Sprung von 254 bis 362 EUR gibts nirgends in der Tabelle.


Ohh - Du warst schnellerSmile
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#5
Also wie ich schon sagte bei meinen Jüngsten wurde mir Mitte Januar 2014 Mitgeteilt das er jetzt 362 € bekommen soll vorher waren es 254 € das wäre eine steigerung von 106 % was in den schreiben stand.
Leider kenne ich mich da nicht so mit aus und habe immer Brav gezahlt was sie mir darmals zu kommen lassen haben :-(
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#6
106% von 254 EUR sind 269,24. Irgendwie passen da alle Zahlen nicht zueinander. Wenn du einen Titel unterschrieben hast oder etwas per Gericht festgelegt wurde, schreibe doch mal den genauen Wortlaut bezüglich Unterhaltshöhe.
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#7
(13-02-2014, 18:14)p schrieb: 106% von 254 EUR sind 269,24. Irgendwie passen da alle Zahlen nicht zueinander. Wenn du einen Titel unterschrieben hast oder etwas per Gericht festgelegt wurde, schreibe doch mal den genauen Wortlaut bezüglich Unterhaltshöhe.

Es gibt kein Titel oder so das sind die aussagen vom amt.
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#8
Du hast das nie mit der Düsseldorfer Tabelle vergleichen? Sieh doch mal nach, wo du da so in etwa liegen würdest.
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#9
(13-02-2014, 18:28)p schrieb: Du hast das nie mit der Düsseldorfer Tabelle vergleichen? Sieh doch mal nach, wo du da so in etwa liegen würdest.

Danke da schaue ich mal am Wochenende rein
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#10
Hozauge sei wachsam! Man versucht Dich gerade am Nasenring durch die manege zu ziehen.
Nach Jahren des bequemen Wegduckens ist nun die Zeit gekommen, Dich fundiert zu informieren und zu versuchen den Anfängen zu wehren.
Bleibst Du jetzt nicht an Ball guckst Du schnell in die Röhre.

Um weiteres findiert raten und errechnen zu können, würden wir hier allerdings vollständige Informationen brauchen.
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#11
Langsam bekomme ich auch das gefühl das ich übers Ohr gehauen wurde.
Seid Freitag habe ich die bescheide bekommen sieht selbst.

Was muss ich machen oder kann ich noch machen denn es war ja nicht mein verschulden die haben ja gepennt.

Gib´s ein Grundsatzurteil auf den ich mich berufen kann Vielleicht ?

Und hier die neuen link:

[Bild: t328830_scan0001.jpg]

[Bild: t328831_scan0002.jpg]

[Bild: t328832_scan0003.jpg]
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#12
Hallo Kdirk,

das Jugendamt berechnet doch schon mit dem bereinigtem Nettoeinkommen in deinem Fall also 1650,- das wäre DT Stufe2 - da du ein Mangelfall bist stufen sie dich eine Stufe runter also DT Stufe 1 (Jedes Kind 334,-) - da Du 1000 Euro Selbstbehalt hast kannst du den Unterhalt in Höhe 668 nicht stemmen und wirst wieder zum Mangelfall - die Berechnung des JA ist doch soweit in Ordnung !

Vielleicht könntest du ja was am bereinigtem Einkommen drehen - 5% Aufwandentschädigung - 4% Altersvorsorge etc. - oder suche Dir einen 450 Eur Job ohne das die EXE es weiß Smile - ansonsten durchhaltenSad
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#13
Beim laufenden Unterhalt scheinen auf den ersten Blick keine Gestaltungsspielräume vorhanden zu sein. Fraglich bleibt nur die Rückstandsberechnung. Da in dem Brief nun von "beurkundeter Unterhaltsverpflichtung" die Rede ist, schliesse ich daraus, dass du über den Unterhalt einmal einen Titel unterzeichnet hat, vermutlich den Standardtitel des Jugendamts, unbefristet, dynamisch. Dann braucht es auch keine Mahnungen vom Jugendamt, die Schulden laufen einfach auf. Der Grossteil scheint erst in den letzten Jahren aufgelaufen zu sein, eine Verwirkung oder Verjährung kann da noch nicht stattfinden. Im Moment kannst du nicht mehr tun als schweigen und den laufenden Unterhalt zahlen, hoffen dass die Schulen "alt" werden.

Die Ursache des Problem ist, dass du früher sehr unkritisch Jugendamtsvorlagen unterschrieben hast, darunter diesen Titel. Dann hast du deine Kopien weggeworfen und alles vergessen was drin stand oder es nie gelesen. Das lässt sich jetzt alles nicht mehr ändern.

Eben sehe ich, dass ein Kinder mit vollem Namen und Geburtsdatum in einem Dokument steht.
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#14
(24-02-2014, 10:35)p schrieb: Die Ursache des Problem ist, dass du früher sehr unkritisch Jugendamtsvorlagen unterschrieben hast, darunter diesen Titel. Dann hast du deine Kopien weggeworfen und alles vergessen was drin stand oder es nie gelesen. Das lässt sich jetzt alles nicht mehr ändern.

Was damals nur unterschrieben habe war das ich von mein großen der Vater bin. Und sicher hast Du recht unkritisch denn damals war alles ok
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#15
Dann ist es also eine Lüge, wenn das Jugendamt von "beurkundeter Unterhaltsverpflichtung" spricht?
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#16
(25-02-2014, 15:29)p schrieb: Dann ist es also eine Lüge, wenn das Jugendamt von "beurkundeter Unterhaltsverpflichtung" spricht?

Das kann ich nicht Behauten ich weiß nur damals war ich mit freunden nach der Geburt meines Sohn beim Amt und habe die Vaterschaft an erkannt.

Was genau drin stand weiß ich Heute nicht mehr. Sad
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#17
Gut möglich, dass du im Zuge dessen den UH gleich mit "anerkannt" hast - bei einer der Töchter meines Mannes war es auch so: Drei Seiten Vaterschaftsanerkenntnis und ganz zum Schluss "Im Zusammenhang damit verpflichtete ich mich...".

Wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, ob und was du damals unterschrieben hast, würde ich das JA auffordern, dir eine Kopie der Vaterschaftsanerkenntnis und des (möglichen) UH-Titels zukommen zu lassen.
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