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Lebensunterhalt behalten
#1
Hi ich bin Vater von 2 Kindern der ein 12 und der andre 17 Jahre alt.
Ich zahle auch brave den Unterhalt.
Aber seid kurzen habe ich ein bescheid bekommen das mir 1000 € als
Lebensunterhalt reichen würden, Wer kann mir sagen wo ich die regel Sätze finden kann wo ich ersehen kann denn zu guten Schluß liegt bei mir auch ein Privat insolvent vor.


Ich weiß nicht ob das Jugendamt meine Spesen mit ein berechen dürfen ?

Jetzt bin ich ja langsam echt Ratlos.
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#2
Das steht in der Düsseldorfer Tabelle und wird auch rigoros durchgesetzt.
Du kannst eher von Glück reden, wenn du so viel behalten darfst.

Wenn du durch den Unterhalt aber darunter gedrückt wirst, auch durch Umgangskosten, kannst du evtl. aufstockendes Hartz4 beantragen.
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#3
Der Bescheid,von wem auch immerer kam, ist in Anbetracht Deiner Privatinsolvenz Mist. Du hast im Rahmen der privatern Insolvenz die pfändungsfreien Grenzen laut der Pfändungsfreigrenzentabelle die Du bei Tante Google leicht findest.

Es sei denn, der Bescheid beachtet Deine Pfändungsfreigrenze. Dann ist von Deinem monatlichem Geld der Unterhalt zu zahlen. In einem anderen Trööt sah ich, dass man sich daran orientiert hat. Ich habe die Zahlen aber nicht auf Richtigkeit geprüft, sondern nur gesehen, dass man den Unterhalt herab gesetzt hat. Das scheint also schon Deiner Situation geschuldet.

Du hast im Rahmen des Kindesunterhaltes also 100% der düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Da Dein Sohn bald 18 wird, ist der dann evtl. anfallende Unterhalt so zu berechnen, dass das Vermögen und die Einkünfte Deiner Ex ebenfalls mit einbezogen werden müssen.Du kommst also aus dieser Nummer vielleicht bald schon raus.

In Anbetracht der Tatsache, dass Dir die unterhaltspflichtigen Kinder angerechnet werden,kannst Du vom Freibetrag leben. Alte Forderungen und Schulden dürfen von Dir nicht bezahlt werden! Nur laufende Kosten.

Egel welche Art von Forderung man an Dich stellt, so reagierst Du folgendermaßen:

1. Einen Zweizeiler, dass Du in der Insolvenz bist und die Angabe der Adresse Deines Insolvenzverwalters. Alle Gläubiger haben sich ausschließlich an ihn zu wenden!

2. Den Schriftverkehr an den Insolvenzverwalter immer weiter leiten. Er ist Herr des Verfahrens.Über Dein Geld und Vermögen verfügst nicht mehr Du, sondern Er.

Kleiner Tipp am Rande:
Man darf auch während der Insolvenz sparen und Geld ansammeln. Eine Silbermünze kostet derzeit 20 Euro. Diese deponiert in einer Schublade, ergibt nach 7 Jahren und monatlichem Sammeln ein nettes Startkapital ins neue Leben.
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