Beiträge: 800
Themen: 52
Registriert seit: Mar 2013
Moin,
sitze gerade an der Steuererklärung und es verwirrt mich irgendwie.
Ich habe angegeben, dass mein Kind u.a. zu meinem Haushalt gehört, weil es ja mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet ist. Es besteht ja entsprechend auch ein Kindergeld-Anspruch der mit KU verrechnet wird und den halben Kinderfreibetrag habe ich auch.
Nun ist die Hauptadresse des Kindes natürlich bei der KM. Das Steuerprogramm warnt mich nun, dass das ja nicht hinhauen kann wegen Entlastungsbetrag. Allerdings sind die Vorraussetzungen ja prinzipiell gegeben.
Kann ich den Betrag (sind 1308,- €) nun angeben bzw. nutzen oder soll ich ihn lieber streichen? Keine Lust noch einen wegen Steuerbetrug zu bekommen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Beiträge: 692
Themen: 18
Registriert seit: Jan 2011
Das wird höchstwahrscheinlich nichts bringen, da der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende üblicherweise dahin wandert, wohin auch das Kindergeld wandert.
Der Entlastungsbetrag gilt nur für Alleinerziehende und das ist ja diearme Mama weil das Kind dort den Hauptwohnsitz hat und Du keine arme Mama bist, sondern nur ein armer Papa.
Beiträge: 1.104
Themen: 80
Registriert seit: Jan 2012
Das Kindergeld is ja aber schon vorher mit Unterhalt verrechnet worden. Ich finde der Betrag steht hier auch dem Vater zu. Das mit den Ein-Eltern-Familien ist sowieso verwirrend. Sind beide Alleinerziehend.
Würde es probieren. Beim Antrag auf Aufstockendes Alg2 können Väter auch alleinerziehend ankreuzen.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Beiträge: 1.104
Themen: 80
Registriert seit: Jan 2012
In dem Link habe ich gelesen:
" Eine Meldung mit Hauptwohnsitz ist also nicht erforderlich. Insbesondere in Fällen der auswärtigen Unterbringung zur Schul- und Berufsausbildung reicht es aus, dass das Kind nur mit Nebenwohnsitz in der Wohnung des Stpfl. gemeldet ist."
Beiträge: 692
Themen: 18
Registriert seit: Jan 2011
Und wenn man dann weiter liest, sieht das schon wieder ganz anders aus.
Entscheidend ist § 24b EStG (1) S.3. Alles andere sind Sonderfälle, die hier nicht gegeben sind.
In den Sonderfällen ist es oft so, dass Steuerberater den Entlastungsbetrag ansetzen und sehr gewandte Begleitschreiben ans Finanzamt senden. Mein Chef ist auch so einer, der eigentlich fast unmöglich scheinende Dinge durchkriegt. Den Entlastungsbetrag setzt er aber fast nie in der ESt-Erklärung des getrennt lebenden Elternteils an. Das sind ganz seltene Einzelfälle mit ganz besonderen Umständen, in denen das mal gehen mag.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
Da gibt´s am Ende diese schönen Beispiele: Bei den Nrn. 1 (zeitanteilig), 2, 3, 5 und 6 wäre zu prüfen, ob es eine Möglichkeit für einen Vater gäbe, bei dem das Kind mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
Angeben kannst du es... Es wäre kein Steuerbetrug, da du ja keine falschen Angaben machst. das Finanzamt wird ggf. rückfragen, Nachweise fordern etc. Ggf wird eben der Antrag abgelehnt.
Beiträge: 3.536
Themen: 23
Registriert seit: Sep 2010
(24-02-2014, 00:41)raid schrieb: Fazit:
Derjenige, dem nach § 64 Abs. 2 EStG das Kindergeld zusteht, erhält auch den Entlastungsbetrag.
Sofern der Kindergeldberechtigte denn einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat - was aber nicht immer der Fall ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
24-02-2014, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2014, 11:40 von MitGlied.)
Früher war der Betrag deutlich höher, wurde dann aber aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils abgeändert. Das Gericht hatte festgestellt, dass dadurch die Ehe schlechtergestellt wird.
Die Regelung wird vom Finanzamt rigoros angewandt, im Zweifel gibt es nicht, der Steuerschuldner muss den Nachweis erbringen, dass er die Voraussetzungen komplett erfüllt.
Ist eben ein Erbe, dass nicht das Vorhandensein von Kindern (im Sinne von Aufwendungen über das Existenzminimum hinaus) steuerlich berücksichtigt wird, sondern die Ehe. Wie der Splittingtarif usw geht das an der mittlerweile veränderten Realität oftmals völlig vorbei. Steuerkl. 2 sollte ja abgeschafft werden, aber die typischen Lobbyverbände ham dann angefangen zu schreien, also hat man ein Konstrukt stehen lassen.
Meist ist der Betrag, der da rauskommt eh relativ mager: da gehts um die 30€ rum pro Monat. Dort wo es eh sehr knapp wird, greifen dann andere Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG2-Aufstocken etc. wesentlich besser und für diejenigen, die gut verdienen gibt das dann im Jahr soviel, dass es mal für ne größere Anschaffung reicht.
Wären sich getrennte Elternteile einig, würden sie per Meldegesetz dafür sorgen, dass der Einkommensstärkere sich den Freibetrag unter den Nagel reisst und sich dann den Vorteil mit dem Einkommensschwächeren teilt. Meist hat der dann sogar mehr davon. Und letztenendlich landet zumindest ein Teil beim Kind.
Beiträge: 1.104
Themen: 80
Registriert seit: Jan 2012
Wieso? mir steht doch Kindergeld zu.
Ich zahle den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Also bekomme ich auch Kindergeld.
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
24-02-2014, 14:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2014, 14:21 von MitGlied.)
Das entsprechende Steuergesetz nimmt Bezug auf "wer das Kindergeld AUSBEZAHLT bekommt" Zwischen Anspruch haben und ausbezahlt bekommen besteht ein Unterschied. Du darfst am Kindergeld nur riechen, der/die Auszahlungsberechtigte darf es vom Konto abheben.
Also ganz einfach, von einem bestimmten Kind kann nur ein Elternteil den Status "alleinerziehend" im Sinne des Entlastungsbetrags annehmen. Das Steuergesetz kennt kein Wechselmodell. Der Freibetrag wird aufgeteilt, falls das Kind 6 Monate bei dir und danach 6 Monate bei ihr gemeldet ist. Auf Dauer nicht praktikabel.
Und wenn das Kind bei beiden Eltern gemeldet ist, wird eben geschaut, wer das Kindergeld tatsächlich ausbezahlt bekommt. Und das können die Eltern selbst frei entscheiden.
Lösung: wenn deine Ex noch ein anderes Kind hat, dann einige dich mit ihr, dass du das Kindergeld ausgezahlt bekommst und eben an sie weitergibst, so dass es für sie ein Nullsummenspiel ist.
Sie hat durch das andere Kind weiterhin Stkl 2.
Als Belohnung für ihre Kooperation bekommt sie dann noch die Hälfte von deinem Entlastungsfreibetragsgewinn und alle freuen sich, nur der Staat nicht.
Falls sie mit einem neuen zusammenlebt, kriegt sie eh keine Stkl 2 mehr, selbst wenn kein weiteres Kind da wäre, dann ist es nur eine Vertrauensfrage wegen dem Kindergeld an dich auszahlen, also noch einfacher.
Schließlich soll es ja vereinzelt Frauen und Männer geben, die Geldbeträge veruntreuen oder zurückhalten.
Beiträge: 800
Themen: 52
Registriert seit: Mar 2013
Darauf wird sich Exe nicht einlassen... egal. Verzichte ich halt da drauf.
Vielen Dank für die ganzen umfangreichen Antworten!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Beiträge: 1.023
Themen: 26
Registriert seit: Aug 2008
(25-02-2014, 07:57)Antragsgegner schrieb: Darauf wird sich Exe nicht einlassen... egal. Verzichte ich halt da drauf.
Das ist eben das Hauptproblem. Meistens hält sich die Exe eben für vertrauenswürdiger als ihr Ex. Gewinner ist dann der Staat, weil der profitiert, wenn sich 2 uneinig sind.
Beiträge: 800
Themen: 52
Registriert seit: Mar 2013
Die Steuermehreinnahmen werden durch VKH und BH langfristig aufgefressen... da hat sich der Staat selbst ins Knie geschossen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
|