25-02-2014, 09:10
Hallo,
ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.
Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.
Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?
Merci
ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.
Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.
Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?
Merci


- Zum besseren Verständnis: hätte ich den Job nicht gefunden der mir einen Abschied aus ALG II ermöglicht, wäre Aufstocker die Option gewesen!
Ihre Drohung der Sanktion hab ich mit dem Begriff "Nötigung" und dem Griff zum Telefon für einen Anruf bei der Polizei beantwortet. Ich wurde auch für die Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses sanktioniert obwohl ich nachweislich einen schriftl. Arbeitsvertrag hatte (Verfahren läuft noch)
Ich werde trotzdem einen Antrag auf Aufstockung stellen (er wird abgelehnt werden) alleine um Arbeit zu verursachen und weil das JC rechtswidrig vorgeht. Auch ein Antrag auf Wohngeld ist in Vorbereitung und sei es nur um beim FG zu beweisen, dass ich alles tue um leistungsfähig zu werden ;-) Auch der Wohngeldantrag wird abgelehnt werden, mir schnuppe.