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Befragung des Kindes beim JA
#1
...ist ohne meine Zustimmung durchgeführt worden.

Während einer Verhandlung in einem Verfahren zur Regelung des Umgangs mit meinem 11-jährigen Sohn, das ich in Gang gesetzt habe, stellte sich heraus, dass die Tante vom JA in Abstimmung mit der KM unseren Sohn bereits befragt hatte.
Zum Verhandlungstermin [sic!] wurde der Bericht des JA vorgelegt- genauso wie der Schriftsatz der KM - und es stand drin, unser Sohn sei dagewesen und hätte ausgesagt, er wolle den bösen Papa überhaupt nicht mehr sehen.
Mal ganz davon ab, dass ich stark daran zweifle, dass das stimmt: Ist es rechtlich in Ordnung, unseren Sohn ohne meine Zustimmung beim JA zu befragen?
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#2
Das ist Alltag, was das Jugendamt da so schreibt. Der Richter sollte das Kind persönlich anhören, aber das tut er wieder in seinem Kämmerlein, so ganz ohne Zeugen. Denn bei einer solchen Aussage würde ich dann mal ganz frech die Gegenfrage an das Kind stellen,
warum denn der Papa böse ist. Da plabbern Kinder dann auch mal so raus, weil die Mama das immer sagt.
Für mich ist das Jugendamt ein Mütterheim, als Vater kannst du von dieser Behörde keine Hilfe erwarten.
Die Mutter kann ja tun was sie möchte, selbst auf behördliche Vorladungen muss sie gar nicht kommen. So hat es meine gemacht. Das stand dann nicht mal im Schreiben ans Familiengericht. Achja nun gibt es schon nette Aufkleber- Jugendamt, nein danke-
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#3
Ganz typisch. Man kann nur hoffe, dass der Richter selbst nicht ganz so einen an der Waffel hat. Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Nur jetzt ist allerhöchste Eisenbahn. Wenn Du noch was erreichen willst. Hast Du jemanden der hilft? Bist Du ohne Anwalt unterwegs oder mit? Wenn doch, was sagt der?

Eine psychologische Begutachtung wäre angebracht. Aber die wird das JA "als nicht nötig erachten". Auch hier wird eine gerichtliche Durchsetzung - wenn möglich - notwendig.

Denn die Aussage des Kindes zeugt im Umkehrschluss von einer PAS-Symptomatik und Erziehungsunfähigkeit der Mutter. Sie fördert nicht den Umgang mit dem Vater, weshalb sie dieses beweist.

Es kommt nun darauf an, ob Du Fürsprecher findest und Leute die das genauso sehen, oder eben nicht. Bei mir war es nicht der Fall....... Ohne das ich Dich frustrieren möchte.

Welche rechtlichen Möglichkeiten dagegen was zu unternehmen möglich sind, wird man Dir ergänzend hier hoffentlich noch sagen können.
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#4
Grundsätzlich würde ich mal die Neutralität dieser JA-Einschätzung angreifen und genau die Fragen stellen, die hier schon aufgeworfen wurden: Warum wurdest du über diese Befragung nicht unterrichtet? Unter welchen Umständen hat sie stattgefunden (war KM ggf. sogar dabei)? Warum wurde der Bericht so spät (erst zur Verhandlung) vorgelegt?

Möglich wären natürlich ein psychologisches Gutachten, eine Befragung durch den Richter, oder die Bestellung einer Verfahrensbeiständin. Das sind aber alles Schüsse, die auch nach hinten losgehen können, je nach Einstellung des Befragenden.

In unserem Fall haben auch beide Kinder erzählt, der Papa würde klauen. Zwar war die VB noch so korrekt nachzufragen, warum sie das denken, aber nach der Antwort "Der Mann von der Mama sagt das." hat sie die logische Konsequenz (KM und ihr Mann beeinflussen die Kids negativ) überraschenderweise nicht in ihrem Bericht erwähnt.

Hast du also einen Befragenden, der die richtigen Fragen stellt, kann ein zukünftiger Bericht positiv für dich ausfallen. Ansonsten hast du nur noch mehr Stimmen die bezeugen, dass dein Sohn dich nicht mehr sehen will.

Inwieweit die Befragung ohne deine Zustimmung/(zumindest vorherige) Kenntnissnahme rechtlich erlaubt wäre, kann ich dir nicht sagen, spielt aber im Kontext wohl auch keine Rolle mehr - der Bericht existiert nun bereits, damit ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Rein aus Interesse - wie ist der Termin denn überhaupt ausgegangen?
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#5
stopp:

1. ist ein umgangsverfahren schon beim FG beantragt?
2. läuft das schon?
3. wenn ja -wurde vom richter eine einvernahme des kindes angeordnet?
4. wenn ja - passiert das durch den FR oder FRin! nicht durch das JA!
5. bei dieser befragung kommt meistens das gegenteil raus, weil das kind alleine ist! mit 11 jahren wird der richter ganz schön bohren!

lese grad 1 -3 läuft...

6. das JA-tantchen mal fragen, ob die mutter dabei war....CoolWinkTongueTongueTongueTongueTongueTongueTongue....höflich den richter um einvernahme des kindes bitten und dies beantragen und einen entsprechenden einvernahmedeskindesbeschluß beantragen!

wirst sehen, was rauskommt....Big Grin

bb
netlover
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#6
Die Frage lautete "Ist es rechtlich in Ordnung, unseren Sohn ohne meine Zustimmung beim JA zu befragen?". Bite nicht jeden Thread mit seitenweisen Erfahrungen und Meinungen in ganz anderer Sache auffüllen, das hilft dem Fragesteller nicht.
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#7
Danke für Eure Antworten und Hinweise!

Ich habe die Regelung des Umgangs beantragt, nachdem es mir mit der Willkür der KM zu bunt wurde. Die Befragung bei der Richterin war vor drei Tagen. Mal sehen, was der Sohnemann so gesagt hat. Wenn er tatsächlich nicht mehr kommen will, was bei der strategischen Indoktrination durch die KM durchaus sein könnte, werde ich kein Gutachten beantragen. Ich habe bereits eins aus dem Jahre 2010 zu Hause. Da hieß es:

"Bindung zu beiden Eltern gleich; Kind will Wechselmodell; geht aber nicht, weil nicht beide Eltern es wollen; also muss das Kind zur Mutter; q.e.d."

Die Prämissen sind doch ohnehin egal, weil die Conlusio immer dieselbe ist. Ich schließe die Baustelle mit diesem Verfahren, dessen Hauptzweck es ist, eine verbindliche Regelung zu bekommen, die mittelst Zwangsgeld durchsetzbar ist. Es ist völlig sinnlos; mehr als jedes zweite Wochenende kriege ich nicht mehr, auch wenn ich mich auf den Kopf stelle: Eine eventuelle Beschwerde würde beim OLG Hamm landen. Die Expertenkomission dort würde vermutlich den Umgang erst mal für ein Jahr komplett aussetzen.
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#8
(03-03-2014, 15:47)resistance01 schrieb: Ich schließe die Baustelle mit diesem Verfahren, dessen Hauptzweck es ist, eine verbindliche Regelung zu bekommen, die mittelst Zwangsgeld durchsetzbar ist. Es ist völlig sinnlos; mehr als jedes zweite Wochenende kriege ich nicht mehr, auch wenn ich mich auf den Kopf stelle: Eine eventuelle Beschwerde würde beim OLG Hamm landen. Die Expertenkomission dort würde vermutlich den Umgang erst mal für ein Jahr komplett aussetzen.

Moin.

Das kann ich nur so bestätigen; die "Experten" dort sind von einer so himmelsschreienden Unfähigkeit und Unkenntnis, das man nur gänzlich davon abraten kann, sich an dieses Gericht zu wenden.

Wer im Einzugsbereich dieses größten deutschen Gerichtes wohnt, hat eh die A....karte gezogen, es sei denn man ist PAS Mutter und hat das Kind vorab entsprechend instruiert...

Die fortschrittlichen Urteile z.B. des OLG Saarbrücken im Familienrecht sind diesen Herrschaften offenbar a) nicht bekannt oder werden b ) geflissentlich ignoriert. Traurig aber wahr, das es in diesem Land vom Wohnort abhängt, wie oft man(n) sein Kind sehen darf.

Vielleicht hast Du ja Glück und könntest noch einen Minimalvergleich rausschinden, weil die Robenträger eines bestimmten Senates dort einfach nur zu faul und bequem sind, einen Beschluß zu diktieren.... aber wenn Du Dein Kind eh schon alle zwei Wochen hast ( mit oder ohne Übernachtung ?? ) wirst Du kaum Chancen haben.

Und was die Ausgangsfrage anbelangte : genau das Gleiche habe ich auch erlebt, meine Rückfrage und Beschwerde hierzu wurde von meinem Richterlein einfach ignoriert, meine DAB gegen die JA-Tusse abgebügelt. So geht das in diesem Dr.cksstaat.

P.S. : Vor diesem tollen OLG wurde ich zu einem faulen Vergleich dem Grunde nach genötigt und es war ein erneutes Verfahren nötig, bis dieser Vergleich als titulierbar erklärt wurde.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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