04-03-2014, 10:09
Das wäre mir persönlich neu. Bei gewährter VKH werden stets nur die Kosten der eigenen Rechtsverteidigung /-verfolgung vom Staat übernommen; verliert man den Prozess, muss man die Kosten der Gegenseite trotzdem selbst tragen.
Hat dein RA vielleicht Angst, die Kosten von der Gegenseite nicht zu bekommen (die wird ja nicht grundlos VKH bewilligt bekommen haben) und versucht nun, sie stattdessen bei dir einzukassieren?
Dass das OLG den AG-Beschluss kassiert hat, wirkt sich meines Erachtens nicht auf den Beschluss zur VKH aus, das ist ja letztlich ein damit zusammenhängender, aber doch eigenständiger Vorgang.
Hat dein RA vielleicht Angst, die Kosten von der Gegenseite nicht zu bekommen (die wird ja nicht grundlos VKH bewilligt bekommen haben) und versucht nun, sie stattdessen bei dir einzukassieren?
Dass das OLG den AG-Beschluss kassiert hat, wirkt sich meines Erachtens nicht auf den Beschluss zur VKH aus, das ist ja letztlich ein damit zusammenhängender, aber doch eigenständiger Vorgang.