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Narrenfreiheit durch VKH?
#4
Wikipedia weiß dazu:

"Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts, diese allerdings nach abgesenkten Sätzen. Verliert die Partei den Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist, § 123 ZPO. Eine Ausnahme bilden die arbeitsgerichtlichen Prozesse erster Instanz."

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Zumindest nach meinem Verständnis muss also die Gegenseite deine Anwaltskosten tragen, wenn der letztliche Beschluss, bzw. die Kostenentscheidung in deinem Verfahren zu deinen Gunsten ausfällt.
Sowie ich den Eingangspost aber richtig verstanden habe, ist das ja noch gar nicht entschieden, sondern wird erst nach der "Neufassung" eines Beschlusses feststehen, da das OLG die Sache an das AG zurückverwiesen hat.

Bis zum endgültigen Beschluss möchte dein Anwalt wohl nicht umsonst arbeiten, sondern einen Vorschuß bekommen (womöglich eben bereits bedingt durch die Angst, er könne bei der Gegenseite ggf. Pech haben, was die Eintreibung seiner zukünftigen Forderungen angeht - wobei ich allerdings zugegebenermaßen nicht weiß, ob dein Anwalt sich die Kostenerstattung direkt bei der Gegenseite holen muss, oder ob der Staat ihn bezahlt und sich darum kümmert).
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Narrenfreiheit durch VKH? - von Pinke Ohnesorg - 04-03-2014, 08:54
RE: Narrenfreiheit durch VKH? - von Jessy - 04-03-2014, 10:09
RE: Narrenfreiheit durch VKH? - von Jessy - 04-03-2014, 11:11
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RE: Narrenfreiheit durch VKH? - von the notorious iglu - 04-03-2014, 19:23
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