04-03-2014, 12:15
(04-03-2014, 12:10)Austriake schrieb: Folgendes noch zu beachten:
falls es vor dem OLG zu einem Vergleich kommen sollte, trägt jede Partei ihre Kosten hälftig.
Austriake
Jepp, nur hätte ich dabei bedenken sollen, dass die Anwaltsgebühren für das Verfahren vor dem OLG bei mir ca. 3 mal so hoch wie beim Verfahren vor dem FG waren ....
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )