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Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen?
#1
Hallo liebe Leute,

mit viel Interesse hab ich mich durch euer Forum gewühlt.
Angeregt hat sich die ganze Fragerei (welche mich in der Tat wirklich plagt Big Grin) auf einer anderen Webplattform, die sich über ein ziemlich konfuses und ungerechtes 'Sozialsystem' im Bereich des Unterhaltes, ausgelassen hat.

Dort versteht man scheinbar nicht so ganz die Rolle der Frau im Unterhaltssystem. Frauen können offensichtlich vollkommen willkürlich entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchten oder nicht. Möchte es der Partner, können sie es abtreiben. Möchten sie es, können sie es behalten und der gegenüber zahlt.

Aber gut, genug davon - das haben andere für mich in einem anderen Forum ausführlich diskutiert.

Was mich an dem ganzen verwundert - und dem ich erst auf dieser Plattform begegnet bin: ein Vergleich.

Eine Seite verpflichtet sich einen gewissen Obulus zu entrichten (freiwillig), die andere räumt dafür andere Rechte/Pflichten ein. Klingt soweit doch super. Spart eine Menge Nerven und graue Haare.

Nehmen wir jetzt einfach mal (der Einfachheit halber) folgenden fiktiven Part:
Kindesmutter und Kindesvater haben eine One Night Stand. Vater steckt 1-2 Monate später in einer neuen Beziehung, möchte nicht, dass vom Kind etwas bei der neuen Partnerin ankommt.

Jetzt einigen sich 'KM' und 'KV' (ich hoffe, ich nutze die Abkürzungen richtig) darauf, dass der 'KV' einen gewissen Obulus monatlich entrichtet, der ungefähr auf dem Niveau des Kindesunterhaltes ('KU'?) liegt. Sagen wir mal 250-260€ ca.; auf Betreuungsunterhalt möchte man gern komplett verzichten.
Soweit so gut. Beide Parts sind sich einig. Und hier kommt gerade mein Denkfehler in's Spiel: was bitte ist hieran jetzt verwerflich? Wo liegt der Nachteil?
Klar: wird der Vater arbeitslos, hat er ein Problem. Aber auch hier gibt's ja die Möglichkeit, das aufzuheben oder anzupassen.
Vater fein raus, Mutter eine gewisse finanzielle Sicherheit. Alles super.

Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?

Soweit ich weiß, ist so ein Vergleich ja sogar rechtlich vollkommen legitim und bindend - kann so etwas mit einer Klage gekippt werden? Kann jemand (z.B. die ARGE/JobCenter, wie auch immer die heute heißen; alternativ auch das Jugendamt) dazu aufrufen, dagegen zu klagen, ehe sie weitere geldliche Mittel zur Verfügung stellen?

Oder kann man so einen Vergleich wirklich mit einem gerichtlichen Urteil gleichstellen (von der Bindung und Bedeutung her)? Das heißt, das muss die Arge und das Jugendamt eben dann schlichtweg so hinnehmen?

Vermutlich geht so etwas dann auch mit einer Anerkennung einer Vaterschaft einher? Oder könnte man sowas auch theoretisch komplett außen vor lassen?

Kurz um: meine Vermutung ist, dass das alles rechtlich nicht wirklich bindend ist und auch ggf. bei Themen wie Beantragung von ALG2 früher oder später zu Ärger führen wird. Eigentlich schade, könnte so doch das Leben vieler um einiges leichter sein.


Viele Grüße,

euer Geplagter
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#2
(04-03-2014, 22:28)geplagter schrieb: Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?

Ich vermute, du spielst auf den Fall an, dass sich die Eltern in einem Vergleich oder Vertrag auf Null Unterhalt einigen und die Mutter anschliessend zur ARGE marschiert, um Sozialleistungen zu verlangen.

Das klappt natürlich nicht, denn dann würde der Vergleich zu Lasten Dritter geschlossen. Vater spart Unterhalt, Mutter wird dadurch bedürftig und will Sozialleistungen. Geht nicht.
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#3
Allgemein gesagt ist es immer am besten, wenn sich zwei erwachsene Menschen untereinander verständigen können, ohne den Staat (in welcher Form auch immer) ins Benehmen ziehen zu müssen. Bezogen auf Dein konkretes Beispiel reden wir über ein ehem. Paar, dass nicht miteinander verheiratet war und ein gemeinsames Kind hat. Klar kann man das so vereinbaren, an sich kein Problem. So lange die Frau mit dem vereinbarten "Kindesunterhalt" finanziell klar kommt ist alles ok. Allerdings setzt diese Annahme voraus, daß sie darüber hinaus, entweder über ein geregeltes Einkommen oder über Vermögen verfügt. Wenn sich an diesem Zustand etwas ändert und sie staatl. Hilfen beantragt, dann ist die getroffene Veinbarung in der Tat hinfällig. Ebenso hinfällig wäre die vormals getroffene Vereinbarung, wenn die Dame auf die Idee kommt, keinen Bock mehr zum arbeiten zu haben und es sich einfach anders überlegt hat. Dann gibt es mindestens für die nächsten 3 Jahre Betreuungsunterhalt, Verdienstausfall zu 100% wenn sie denn eine Arbeitsstelle hatte, diverse Mehr- und Sonderbedarfe etc. D.h sie hat Dich jederzeit in der Hand, folglich ist Deine Annahme richtig, rechtlich bindend ist das nicht.
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#4
Wenn die Mutter den Namen des Vaters bei den Behörden nicht preisgibt, dann kann sowas funktionieren. Du kannst mir aber glauben, dass sie von der Staatsmacht gehörig unter Druck gesetzt werden wird genau dies zu tun.

Wenn die Mutter mit dem Vergleich zufrieden ist, den Vater nicht nennt und auch sonst nichts weiter unternimmt, dann ist ja alles gut. Dennoch hat sie den Erzeuger jederzeit am Haken.. Traue niemals einer Frau. Und schon gar keiner, die Du nicht mindestens zehn Jahre kennst..

Übrigens handelt es sich bei dem was Du beschreibst um keinen "gerichtlichen" Vergleich..
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#5
@geplagter...

Du liegst mit deiner Vermutung vollkommen richtig.

Wenn bzw. falls die KM aus dem von dir benannten fiktiven Part zum Amt geht (gehen muss?) und von dort Leistungen erhält, schert sich kein deutsches Amt mit Arbeitsgrundlage Unterhalt um Vereinbarungen von Eltern untereinander auf Basis privat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#6
Neben den hier schon angesprochenen Fallstricken aus rechtlicher Sicht, will ich auch an die Kinder erinnern. Dem Kind wird wissentlich der Vater vorenthalten! Bin ich hier der einzige, den das stört? Huh
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#7
(05-03-2014, 09:13)mischka schrieb: Dem Kind wird wissentlich der Vater vorenthalten! Bin ich hier der einzige, den das stört? Huh
Nö.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
An fiktiven Fällen stört mich nichts, weil sie fiktiv sind.
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#9
(05-03-2014, 09:13)mischka schrieb: Dem Kind wird wissentlich der Vater vorenthalten! Bin ich hier der einzige, den das stört? Huh
Es war eine rein informative Frage, von daher weiß ich nicht, warum man jetzt mit ethischen Diskussionen beginnen muss.

Das beginnt doch schon damit, dass Frauen vollkommen allein entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht. Als Mann hat man da kein Mitspracherecht. Welcher Fall davon nun schlimmer ist, weiß ich nicht.
Den Mann entgegen seines Willens zum Vater machen und zahlen lassen - nur um das Kind selbst bekommen zu können. Dem gegenüber eine Frau, die sich vollkommen selbstständig und auf eigene Faust entschieden hat, das Kind zu bekommen.

Man sagt immer: es gehören 2 dazu. Das stimmt - aber dass eine Person über eine andere entscheiden darf, finde ich recht merkwürdig. Wer sich selbst für eine Sache entscheidet, sollte auch allein dafür gerade stehen. Aber darüber haben sich andere an anderer Stelle bereits Meinungen ausgetauscht.

Schade jedenfalls, dass es doch auf Grund einer solchen 'Melkerei' der Männer immer wieder zu Zwistigkeiten kommt. Vielleicht sollte man überlegen, warum es so viele Menschen gibt, die sich gegen eine Vaterschaft wehren. Jemand, der Jahrelang hart arbeitet für sein Geld, 40-45 Stunden die Woche schuftet - und am Ende trotzdem nur mit dem Selbstbehalt nach Hause geht, seine Altersvorsorge auf Eis legen darf usw. - wundert es da wirklich jemanden?

Da kann man nur hoffen, nie in eine solche Situation zu kommen.
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#10
Das sind ganz allgemeine Erwägungen, die allen hier bekannt sind und auch in der faq stehen. Dabei können wir nicht helfen. Vielleicht schilderst du etwas zu dem, was bei dir gelaufen ist, vielleicht können wir da helfen?
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#11
Das ist so eine Anfrage nach dem Motto erklär mir das Leben. Es wird sich wohl keiner die Finger wund schreiben, um das zu beantworten.

Aber ein paar Stichwörter:

-Forderungsübergang (Legalzession),
- Mitwirkungspflicht
-Legaldefinition eines Vergleichs §779 BGB
-Abänderungsklage
-die Pflicht zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit

usw.

Vielleicht stellst du eine ganz konkrete und fokussierte Frage. Ich bin sicher, dass dann auch jemand in gleicher Weise antwortet.

Also wenn deine Frage darauf abzielte, ob eine private Vereinbarung mit einer Hartz-4-Empfängerin etwas Wert ist, dann lautet die Antwort im Zweifel nein!
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#12
Was passiert denn, wenn man es in eine andere Richtung treibt:
Die 'Bedürftige' gibt an, in voller Höhe Kindesunterhalt und auch Betreuungsgeld in angemessenem Umfang (770€, vorher Arbeitslos) zu erhalten?

Wäre das kein Schlupfloch zu sagen: "Wir vereinbaren, dass du mir "offiziell" die 770€ + 250€ Kindergeld zahlst, aber eigentlich überweist du mir nur 500€"?
Kontrolliert so etwas jemand?

Normal kann man doch von seiner Mitwirkungspflicht zur Auffindung des Vaters absehen - dann bekommt man eben keinen Unterhaltsvorschuss. Sehe ich das richtig? Oder wird das Jugendamt dann in anderer Art und Weise "grantig"? Ob ein Kind seinen Vater kennt oder nicht, hängt doch mWn nicht von einer Personalie auf einer Urkunde ab.

Was passiert denn, wenn jemand wirklich freiwillig zahlt (oh, auch das noch - in der heutigen Zeit ...)? Es kann doch passieren, dass Mutter und Vater sich einig sind und der Vater den offiziell ausgelobten Betrag freiwillig zahlt (bzw. beide offiziell angeben, diesen zu zahlen/zu erhalten ... was im Endeffekt nun dabei rumkommt, wessen Angelegenheit ist das?).
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#13
Wenn du eine Frau findest, die sich mit weniger Geld zufrieden gibt, als ihr sozialrechtlich zusteht und in der Lage ist von 500EUR + Kindergeld sich selbst und das Kind durchzubringen und Miete zu zahlen, kannst du das sehr gerne nutzen, dein brillantes Schlupfloch.
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#14
@geplagter

Du nimmst das Kind nicht als Träger eigener Rechte wahr.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(06-03-2014, 20:16)geplagter schrieb: Wäre das kein Schlupfloch zu sagen: "Wir vereinbaren, dass du mir "offiziell" die 770€ + 250€ Kindergeld zahlst, aber eigentlich überweist du mir nur 500€"?

Du bist also einer dieser unzähligen Schlupflochsucher. Das haben schon Millionen vor dir probiert. Eigentlich probiert es fast Jeder. Nun rate mal, wieso fast jeder damit scheitert.

Dein "Schlupfloch" basiert auf 18 Jahren unverbrüchlicher, eisenharter Loyalität von Mutter und später Kind gegenüber dir. Kriegt die irgendwann irgendwie Risse, platzt bei dir eine Bombe. Die Loyalität muss so weit gehen, dass die Mutter freiwillig auf viel Geld verzichtet.
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#16
(07-03-2014, 00:13)p schrieb: Dein "Schlupfloch" basiert auf 18 Jahren unverbrüchlicher, eisenharter Loyalität von Mutter und später Kind gegenüber dir.

Jo, ist sehr logisch: Selber die Loyalität gegenüber dem Kind schuldig bleiben,
aber von solcher sich gegenüber ausgehen. *lol*
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
Es wäre möglich der Mutter quasi unter der Hand die 500EUR zu geben und sie schweigt dafür im Gegenzug und gibt den Vater nicht an. Dann hat sie die zu den Sozialleistungen on Top.

Technisch wäre das eine einfache Möglichkeit aber ist natürlich hochgradig kriminell. Der Knackpunkt wäre hier, dass die Frau darüber die Klappe hält, was, wie wir ja wissen, die Kernkompetenz von Frauen im Allgemeinen und Frauen aus der Unterschicht im Besonderen ist, vor allem, wenn es um Geld geht.Big Grin

Leider verstehen Jobcenter, Staatsanwälte und Richter da überhaupt keinen Spaß und sind da so gar nicht empfänglich für derartige kreative "Schlupflöcher". Die würden wahrscheinlich behaupten, dass das Betrug sei. Und der Staat lässt sich gar nicht gerne betrügen.

Ich habe einmal erlebt, dass eine Frau erstinstanzlich zu einer saftigen Strafe verknackt wurde, weil sie den Eingang einer Unterhaltszahlung beim Jobcenter ein paar Wochen später angegeben hat, als sie es eigentlich hätte tun müssen. Wenn ich das mit den Summen und einem gewissen Zeitraum hochrechne, dann wird für Unterkunft, drei Mahlzeiten am Tag und nette Gesellschaft gesorgt sein. Auf jeden Fall müsste der fiktive Mensch, der das hypothetische Problem hat dann keinen Unterhalt mehr zahlen.Big Grin Insofern also auch eine Lösung des Problems.
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#18
Allmählich kann das in die faq: Es gibt keine "Schlupflöcher". Es gibt sie nur so wie Gewinnen mit Kettenbriefen, arbeiten von zu Hause aus mit 5000 EUR Einkommen, ein komischer alter Trick um Gewicht zu verlieren, Magnetarmbänder die Dummheit heilen.

Die rechtlichen Seite von Vaterschaft, Unterhaltspflicht, getrennt sein zu überleben ist grundsätzlich eine aufwendige und schmerzhafte Sache, die viele Veränderungen bei einem selbst erfordert. Das ist der Normalfall, wenn man mal von Denen absieht, die immer alles zahlen können und die Glück haben mit kooperativen Beteiligten.

Auch "aufstocken" ist kein Schlupfloch, sondern oft genug eine Dauerwartekarte bei Ämtern und Sozialgericht. Kann klappen, aber hat einen Preis.
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#19
(07-03-2014, 10:05)Timo Sassi schrieb: Der Knackpunkt wäre hier, dass die Frau darüber die Klappe hält, was, wie wir ja wissen, die Kernkompetenz von Frauen im Allgemeinen und Frauen aus der Unterschicht im Besonderen ist, vor allem, wenn es um Geld geht.Big Grin

Leider verstehen Jobcenter, Staatsanwälte und Richter da überhaupt keinen Spaß und sind da so gar nicht empfänglich für derartige kreative "Schlupflöcher". Die würden wahrscheinlich behaupten, dass das Betrug sei. Und der Staat lässt sich gar nicht gerne betrügen.

Köstlich! Nun weiß ich, weshalb ich mitten in Asien ein @iglu vermisst habe.. Big Grin
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