08-03-2014, 10:45
Ersteinmal herzlichen Dank für die sehr schnelle Rückantwort: ich habe eine E-Mail erhalten, dass Sie krank sei ......
ausschlaggebend ist hierfür meine gesundheitliche Befindlichkeit. Ich bin am Ende meiner Kräfte angelangt und kann somit meine elterliche Sorgepflicht im erforderlichen Umfang nicht mehr wahrnehmen. Ich falle aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus, damit trägst du zuerst einmal die "elterliche Sorge". Über diesen meinen Schritt habe ich das JA in Kenntnis gesetzt.
Es war Tenor aller Gesprächsbeteiligten bei JA, dass das Kindswohl durch die Unterbringung in das Landschulheim X die bestmöglichste Lösung darstellt. Die Unterbringung in einem Landschulheim habe ich mittlerweile verworfen, da die Kinder verhaltensauffällig sind.
Die Scheidung ist rechtskräftig - Unterhaltszahlung und Umgang sind in der Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert worden. Die (Nachmittags-)Betreuung der Kinder ist mit Hilfe des JA sichergestellt worden.
VG Neustart
ausschlaggebend ist hierfür meine gesundheitliche Befindlichkeit. Ich bin am Ende meiner Kräfte angelangt und kann somit meine elterliche Sorgepflicht im erforderlichen Umfang nicht mehr wahrnehmen. Ich falle aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus, damit trägst du zuerst einmal die "elterliche Sorge". Über diesen meinen Schritt habe ich das JA in Kenntnis gesetzt.
Es war Tenor aller Gesprächsbeteiligten bei JA, dass das Kindswohl durch die Unterbringung in das Landschulheim X die bestmöglichste Lösung darstellt. Die Unterbringung in einem Landschulheim habe ich mittlerweile verworfen, da die Kinder verhaltensauffällig sind.
Die Scheidung ist rechtskräftig - Unterhaltszahlung und Umgang sind in der Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert worden. Die (Nachmittags-)Betreuung der Kinder ist mit Hilfe des JA sichergestellt worden.
VG Neustart