11-03-2014, 16:09
SMS zurückschreiben: "Das JA-hat keine Anordnungsbefugnis. Solltest du den Umgang wie vom Gericht beschlossen am kommenden Wochenende verhindern, werde ich umgehend das Gericht anrufen. Zu einem vermittelnden Gespräch mit dir (meinetwegen beim JA) bin ich zusätzlich gerne bereit, falls du hier einen Bedarf siehst."
Würde dann trotzdem auf jeden Fall hinfahren, sonst redet sie sich bei einem Ordnungsgeld-Antrag vielleicht raus mit: "War nur eine SMS aus der Wut heraus, hätte ihm das Kind schon gegeben."
Sofort nach tatsächlichem Ausfall Ordnungsgeld-Antrag stellen (dazu braucht`s auch nicht unbedingt einen Anwalt).
JA kontaktieren kannst du oder auch nicht, wie du lustig bist.
Amüsant finde ich ja die Aussage der KM "Anordnung vom JA." - als ob das JA bei einem bestehenden Umgangsbeschluss irgendwas anordnen könnte...
Würde dann trotzdem auf jeden Fall hinfahren, sonst redet sie sich bei einem Ordnungsgeld-Antrag vielleicht raus mit: "War nur eine SMS aus der Wut heraus, hätte ihm das Kind schon gegeben."
Sofort nach tatsächlichem Ausfall Ordnungsgeld-Antrag stellen (dazu braucht`s auch nicht unbedingt einen Anwalt).
JA kontaktieren kannst du oder auch nicht, wie du lustig bist.
Amüsant finde ich ja die Aussage der KM "Anordnung vom JA." - als ob das JA bei einem bestehenden Umgangsbeschluss irgendwas anordnen könnte...