(11-03-2014, 18:06)L3NNOX schrieb: Habe mich falsch ausgedrückt: ich halte deinen Vorschlag für eine gute Idee, nur vermute ich, dass die Polizei nicht anrücken wird wegen sowas.
Wie sind da so die Erfahrungen bzw Einschätzungen? Was sollte man am Telefon sagen, dass die Polizei anrückt?
Du sagst, es liege eine Straftat nach diesem Paragraphen vor und sie sollen kommen, um a) die strafbare Handlung zu beenden
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
und b) deine Strafanzeige vor Ort aufzunehmen, gleich mit allen Beteiligten und Zeugen.
Austriake
P.S.: ich bin mir ziemlich sicher, dass nach einem solchen Bohei die Exe keinen zweiten Versuch eines Umgangsboykotts mehr unternehmen wird. Setzt sie sich jetzt allerdings mit einer einfachen SMS durch - wovor soll deine Exe in Zukunft noch Respekt haben?
Bibel, Jesus Sirach 8.1