13-03-2014, 10:47
Polizei derzeit NUR nur als Zeugen uU als Vermittler, wenn das Kind von der Mutter nicht herausgegeben wird !!!
Einen Beschluß gegen die Mutter zur gewaltsamen Herausgabe sehe ich gar nicht kommen, eher Maßnahmen gegen den Vater, wenn der weiterhin stur bleibt.
S.
Einen Beschluß gegen die Mutter zur gewaltsamen Herausgabe sehe ich gar nicht kommen, eher Maßnahmen gegen den Vater, wenn der weiterhin stur bleibt.
S.