Es geht - mir- um die Leugnung eines vom Kind als Übergriff erleben Verhaltens des Vaters! Eine Leugnung wird dem Vater spätestens bei Anhörung des Kindes auf die Füße fallen.
Im Zweifel wird anhand einer Aussagen des Kindes die Gefährdung geprüft. Was die Mutter sagt, ob sie lügt oder nur angestoßen hat, wird dann unerheblich sein.
S.
Im Zweifel wird anhand einer Aussagen des Kindes die Gefährdung geprüft. Was die Mutter sagt, ob sie lügt oder nur angestoßen hat, wird dann unerheblich sein.
S.