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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#3
(13-03-2014, 08:17)beppo schrieb: Ja und ja.

Danke, @beppo, das ist ja schon mal beruhigend.

(13-03-2014, 08:17)beppo schrieb: Und ich würde eher versuchen, die EU Erhöhung abzubiegen als den KU zu senken.
Ihr sinkendes Einkommen ist ihr Problem.
Zumal sinkender KU wieder mehr EU bedeutet.

Ich habe derzeit kein Problem mit dem KU, davon wird die KM nicht reich und ein Kind kostet nun mal.

Die Erhöhung des nachehelichen Unterhalts abzubiegen wird wohl schwerer werden --> Unterhaltsmaximierungsprinzip.

Aus diesem Grund muss ich mir schon mal eine Strategie überlegen für den Fall, dass eine Abänderungsklage von Exilein kommt (was für mich so sicher ist wie das Amen in der Kirche). Denn wenn der Exenunterhalt erst mal erhöht ist, dann kann ich nicht aus dem Busch kommen und sagen, jetzt kann ich mir aber den hohen KU nicht mehr leisten..
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Clint Eastwood - 13-03-2014, 10:49
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43

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