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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#9
(13-03-2014, 12:17)p schrieb: Gegen 1) kannst du nichts machen; 2a) ist fraglich; 2b) ist aussichtslos; 3) ist noch nicht raus, der Titel könnte ja auch freiwillig zurückgegeben werden. Alles ab 18. Geburtstag nur noch mit Kind, nicht mit der Figur die behauptet "Mutter" zu sein.

Gegen 1) habe ich mich erfolgreich gewehrt bisher, es ging für Exilein immer weiter nach unten, frei nach Lt. Dino "mit dem System und nicht gegen es" - es gibt Hoffnung - zumindest, wenn man nicht in Deutschland lebt.

2a) s. 1. wenn mein Einkommen eine niedrigere KU-Einstufung rechtfertigt, dann wird das zumindest von den Gerichten, mit denen ich bisher zu tun hatte, auch so entschieden werden (die Hoffnung stirbt zuletzt)

2b) ok, keine Befristung, versuchen werde ich es auf alle Fälle

3) das wird mein dann erwachsenes Kind wieder in Bedrängnis bringen, da es sicherlich noch bei Muttern leben und entsprechend Druck bekommen wird, AUF KEINEN FALL Unterhalt von ihr zu fordern. Aber bis dahin fließt noch einiges Wasser den Nil hinunter.

Muss mich jetzt erst mal auf 1 und 2. vorbereiten.. Danke für die Hinweise auf die frustrierende Realität. Ich bin ja grundsätzlich zahlungswillig, aber diese Abhängigkeit von Juristen und deren zusätzliche Alimentierung macht mich kirre..
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Clint Eastwood - 13-03-2014, 12:33
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43

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