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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#13
(18-03-2014, 08:16)beppo schrieb: Das ist es ja nur, wenn es dir den Titel nicht freiwillig gibt oder du nicht das Vertrauen hast, dass es ihn nicht gegen dich benutzt.

Aber der 18 Geburtstag ist definitiv ein guter Anlass, sich mal an einen Tisch zu setzen.

Sorry, aber jetzt muss ich nochmal dumm fragen:

Der derzeitige Titel "gehört" der Mutter, obwohl dort klar "Kindesunterhalt" ausgewiesen ist, gilt er dennoch über das 18. Lebensjahr hinaus. Geht der Titel automatisch auf meinen Sohn über, sobald er 18 geworden ist?!

Ich zitiere mal daraus:

"Der Vater verpflichtet sich, für das Kind XZ zu Händen der Mutter ab xx.xx.xxxx einen monatlichen Kindesunterhalt i.H. von xxx% des Mindestunterhalts nach §1612a BGB abzüglich Kindergelds in hälftiger Anrechnung, derzeitiger Zahlbetrag xxx Euro, zu zahlen"

Sorry, aber die Juristenlogik will sich mir einfach nicht erschließen.
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Clint Eastwood - 18-03-2014, 08:48
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43

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