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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#18
Hallo zusammen,

Kurzes Update:
Bin seit kurzem wieder schuldenfrei aus dem Ausland zurück.
Nachehelicher Unterhalt wurde (mit dem System, nicht dagegen) um 90% reduziert und ist seit einem Jahr ausgelaufen. KU wurde immer bezahlt.

Kontakt mit Sohnemann (wird bald 12) besteht, allerdings nur wenige Wochen im Jahr, d.h. aus seinem Alltag bin ich komplett draußen.

Exilein hat immer alles bestimmt, mein Rat und mein Input waren nie gefragt.

Nun ist es dank der überragenden Erziehungsleistung der Mutter so weit, dass Sohnemann mit den Noten ziemlich im Keller ist und gerade mal so in die nächste Klasse versetzt wurde.

Also braucht das Kind Nachhilfe und zahlen soll natürlich der Vater.
Bin ja gerne bereit zu helfen, auch finanziell, aber man will lediglich mein Bestes = mein Geld, nicht meine Mitsprache.

Falls es irgendwann zum Gerichtsverfahren kommen sollte: wie werden solche Dinge geregelt? Nachhilfe / Privatschule, etc..

Wer hat da Erfahrung? Danke für Euren Rat!
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
Nachhilfe / Privatschule - wer zahlt? - von Clint Eastwood - 07-08-2017, 23:41

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