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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#24
(08-08-2017, 09:45)p__ schrieb: Es gilt das bewährte deutsche Familienrechtsprinzip "Mutter bestellt, Vater bezahlt".

Hierauf ein klares "Jaein"!

Es ist nicht ganz so einfach für KMs, höheren KU bzw. außergewöhnlichen Aufwand auch tatsächlich durchzusetzen.

Je nachdem, um welche Summe es geht, kann ein Gerichtsverfahren zur Abwehr sinnvoll sein.

Will heißen: Laß sie klagen!

Simon II
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
RE: Nachhilfe / Privatschule - wer zahlt? - von Simon ii - 08-08-2017, 17:22

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