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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#28
(08-08-2017, 20:32)Austriake schrieb: Ja, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Dieses Urteil wird eine Weile im Schaukasten des Gerichts ausgehängt, gilt damit als zugestellt und wird rechtskräftig.

Ich nehme an, dass irgendwann noch Zinsen draufkommen, wenn man nicht bezahlt.
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
RE: Nachhilfe / Privatschule - wer zahlt? - von Pfanne - 08-08-2017, 20:45

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