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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#31
Hallo zusammen,

kurzes Update: keinerlei Kommunikation mit Ex mehr, dafür kam ein Anwaltsbrief mit Aufforderung zur Auskunft über Einkommen.

Meine Situation (kein Mangelfall), zahle seit Jahren den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle, Titel läuft unbegrenzt.

2016: sehr geringes Einkommen im Ausland
2017: gutes Einkommen in Deutschland (selbstständig), aber netto deutlich unter dem Höchstsatz-Netto nach DD Tabelle (aufgrund von Einmaleffekten (Verlustvortrag)), Steuerbescheid liegt noch nicht vor
2018: gutes Einkommen in Deutschland (angestellt), netto eher leicht über dem Höchstsatz-Netto nach DD-Tabelle

Termin für die Auskunftserteilung ist morgen, habe den Schrieb allerdings erst am Sonntag zur Kenntnis bekommen, weil ich krankgeschrieben war.

Mein Plan:
Morgen FAX zurück mit der Mitteilung, dass ich sehr gerne Auskunft erteile (muss ich ja eh), allerdings mit neuem Termin, da nachweislich krank geschrieben.
Da es um Mehr/Sonderbedarf geht (der ja dem Einkommen entsprechend aufgeteilt wird), fordere ich die Gegenseite auf, ebenfalls Auskunft zu erteilen, ebenfalls mit demselben neuem Termin. (liege ich da richtig?)

Ich gehe davon aus, dass es zum Verfahren über KU und Sonder-/Mehrbedarf kommen wird. In diesem werde ich dann versuchen, den Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu begrenzen (derzeitiger Titel läuft unbegrenzt). Wie seht Ihr die Aussichten hierfür? Wäre für mich sehr wichtig, sonst muss ich in 5 Jahren bestimmt wieder klagen, da die KM den Ttiel garantiert nicht freiwillig zurück geben wird.

Es wäre günstig für mich, wenn die Einkommen der letzten 3 Jahre angerechnet werden würden, allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass das Unterhaltsmaximierungsprinzip greifen wird und nur das aktuelle 2018er Einkommen herangezogen werden wird, seht Ihr das genau so?

Welche Möglichkeiten habe ich, mein unterhaltsrelevantes Netto zu reduzieren (habe einen Firmenwagen zur privaten Verwendung, muss mir wahrscheinlich da noch 200 € netto plus anrechnen lassen)?
Altersvorsorge - habe einen Vertrag abgeschlossen

Wie sieht es mit doppelter Haushaltsführung aus? (Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt)
Habe recht weit zur Arbeit, kann ich die km ansetzen trotz Firmenwagen?
???

Derzeit noch keinen Anwalt beauftragt, werde ich erst machen, wenn tatsächlich die Änderungsklage von Exilein kommt (Anwaltspflicht bei Geldsachen).

Vielen Dank für Eure Ideen & Ratschläge!

Euer Clint Smile
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
Kindesunterhalt / Sonder-/Mehrbedarf - von Clint Eastwood - 14-08-2018, 14:40

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