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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#33
(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Mein Plan:
Morgen FAX zurück mit der Mitteilung, dass ich sehr gerne Auskunft erteile (muss ich ja eh), allerdings mit neuem Termin, da nachweislich krank geschrieben.
Da es um Mehr/Sonderbedarf geht (der ja dem Einkommen entsprechend aufgeteilt wird), fordere ich die Gegenseite auf, ebenfalls Auskunft zu erteilen, ebenfalls mit demselben neuem Termin. (liege ich da richtig?)

Meiner Meinung nach ja.


(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Ich gehe davon aus, dass es zum Verfahren über KU und Sonder-/Mehrbedarf kommen wird. In diesem werde ich dann versuchen, den Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu begrenzen (derzeitiger Titel läuft unbegrenzt). Wie seht Ihr die Aussichten hierfür? Wäre für mich sehr wichtig, sonst muss ich in 5 Jahren bestimmt wieder klagen, da die KM den Ttiel garantiert nicht freiwillig zurück geben wird.

Versuchen würde ich es auf jeden Fall!

Die Aussichten dürften, wie p schon anmerkte, gering sein.

(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Es wäre günstig für mich, wenn die Einkommen der letzten 3 Jahre angerechnet werden würden, allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass das Unterhaltsmaximierungsprinzip greifen wird und nur das aktuelle 2018er Einkommen herangezogen werden wird, seht Ihr das genau so?

Bist Du weiterhin selbständig?

Dann solltest Du das mit den drei Jahren ebenfalls versuchen, denn bei Selbständigen muß der Durchschnitt der letzten drei Jahre zur Berechnung hinzugezogen werden.

Evt. bietest Du einen Deal an: Du läßt eine Berechnung nach der Höhe des letzten Jahres zu (zahlst also etwas mehr), dafür wird der Titel begrenzt?


(14-08-2018, 14:40)Clint Eastwood schrieb: Welche Möglichkeiten habe ich, mein unterhaltsrelevantes Netto zu reduzieren (habe einen Firmenwagen zur privaten Verwendung, muss mir wahrscheinlich da noch 200 € netto plus anrechnen lassen)?
Altersvorsorge - habe einen Vertrag abgeschlossen

Wie sieht es mit doppelter Haushaltsführung aus? (Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt)
Habe recht weit zur Arbeit, kann ich die km ansetzen trotz Firmenwagen?
???

Altersvorsorge: 4% vom Brutto-Einkommen.

Doppelter Haushalt: Ja, wenn nicht irgendwie über die Firma finanziert.

Beispiel: Miete+Umlagen 500 EUR/Monat und über die Firma bekommst Du 300 EUR/Monat zurück, dann kannst Du 200 EUR/Monat ansetzen.

Dito mit den Fahrtkosten. Fahrtkosten werden wie folgt berechnet:

Einfache Entfernung x 2 x 0,30 EUR/km (also doppelt soviel wie bei den Steuern!).


Simon II
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
RE: Kindesunterhalt / Sonder-/Mehrbedarf - von Simon ii - 14-08-2018, 16:42

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