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Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
#34
(14-08-2018, 16:42)Simon ii schrieb: Bist Du weiterhin selbständig?

Dann solltest Du das mit den drei Jahren ebenfalls versuchen, denn bei Selbständigen muß der Durchschnitt der letzten drei Jahre zur Berechnung hinzugezogen werden.

Evt. bietest Du einen Deal an: Du läßt eine Berechnung nach der Höhe des letzten Jahres zu (zahlst also etwas mehr), dafür wird der Titel begrenzt?

Hi Simon,

danke für Deine Tipps.

Bin seit Januar 2018 wieder angestellt, 2016/2017 selbständig.

Habe auch Frist gesetzt, mir die Zeugnisse zukommen zu lassen, das wurde bisher abgelehnt mit der Begründung, dass ich eine Vollmacht der KM hätte und die Schule selbst fragen könne.

LG
Clint
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RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 17-03-2014, 11:35
RE: Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 15:43
RE: Kindesunterhalt / Sonder-/Mehrbedarf - von Clint Eastwood - 16-08-2018, 11:00

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