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UVG Rückforderung
#1
Guten Abend,

mein Anliegen ist das im Betreff genannte. Das Jugendamt hätte gerne, verständlicherweise, sein Geld zurück.

Letzte Woche ein Schreiben, Forderung knapp 5000 Euro.
Schreiben von mir mit Hinweis auf §1603 BGB.
Antwort darauf sinngemäß "schön und gut, dann bleiben noch knapp 3000 übrig."

Titel über KU besteht seit ca. einem Jahr, ab diesem Zeitpunkt greift dann wohl 1603 auch nicht mehr, wenn ich als Laie das richtig verstehe.

Ich komme mit meinen beiden Jobs auf rund 900 Euro netto im Monat, davon kann ich nicht einmal laufenden KU leisten, wie soll ich da knapp 3000 Euro auftreiben?

Das Amt droht mit Zwangsvollstreckung. Es gibt zwar nicht zu holen, aber ich habe keinen erhöhten Drang danach, eine EV abgeben zu müssen.

Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten oder soll ich klein beigeben (Ratenzahlung 10 Euro/mtl - mehr geht echt nicht)?

Danke für Eure Hilfe.
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#2
Bei 900 EUR Einkommen würde ich nicht klein bei geben. Laufender Unterhalt würde ohnehin vorgehen und nicht mal den kannst du zahlen, wie du schon sagst. Wenn sie es darauf anlegen, sinnlose Kosten zu produzieren, dann sollen sie halt eine pfändung versuchen.

Wieso wirst du mit 900 EUR Einkommn eigentlich kein Aufstocker?
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#3
Ich bin der Meinung, ich liege dem Staat mit dem UVG und den Gerichtskosten der Vergangenheit schon genug auf der Tasche. Ich komme mit meinem Einkommen gut klar. Könnte mehr sein, klar. Aber reicht zum leben.

Zurück zur Frage. Wenn die Pfändung (ich nehme mal an Gerichtsvollzieher, der durch meine Wohnung spaziert) fruchtlos verläuft, muss ich doch eine EV abgeben oder nicht? Wenn ja, wie lange steht diese in der Schufa?

Ich besitze ein 20 Jahre altes Auto mit bald 500.000 Kilometern auf dem Buckel. Ich gehe davon aus, die Verwaltungs- und Transportkosten übersteigen den zu erwartenden Erlös um ein Vielfaches und kann es daher behalten?
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#4
Das Auto werden die nicht wollen. Heutzutage pfänden Gerichtsvollzieher kaum mehr etwas, weil gebrauchte Waren fast immer wertlos sind. Dafür kann er gleich beim ersten Termin die Vermögensauskunft verlangen. Die kannst du verweigern, dann wird er mit der Drohung eines Haftbefehls herumtröten, §802g ZPO.
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#5
Zu stolz, keine staatlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen, aber nicht stolz genug, um seine Schulden zu zahlen. Immer wieder eine sagenhafte Kombination.

Um die EV wirst du wohl nicht herumkommen!
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#6
(13-03-2014, 22:42)Timo Sassi schrieb: Zu stolz, keine staatlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen, aber nicht stolz genug, um seine Schulden zu zahlen. Immer wieder eine sagenhafte Kombination.

Solange du die Hintergründe nicht kennst, solltest du dir solche Aussagen sparen.


Zitat:Die kannst du verweigern, dann wird er mit der Drohung eines Haftbefehls herumtröten, §802g ZPO.

Die EV kann er dann meinetwegen auch noch haben. Kommt es wohl auch nicht mehr drauf an. Wann ist die Schufa danach wieder brauchbar?
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#7
@Mario
Stimmt, die Samthandschuhe haben hier nicht alle an. Dafür sind die Vorschläge genausso direkt, wie der Ton.

Die Schulden hätten ja nicht sein müssen, wenn du frühzeitig die Aufstockung genutzt hättest. Da ist Schnee von übergestern, dennoch kannst du damit auch jetzt noch beginnen. Mit der Aufstockung besteht durchaus auch die Möglichkeit, die EV zu vermeiden - nicht sicher, aber evtl.

Bei 900 bleiben dir mindestens 260€ Freibetrag. Wenn du davon vielleicht 50 dem JA anbietest, werden die wohl möglicherweise auf die EV verzichten.

Dann sähe es wohl so aus:

Bedarf
400 Wohnung (???)
391 Regelsatz für dich
XX Regelsatz für die oder das Kind anteilig
------
ca. 843 ???

Einkommen
900 netto
- 272 laufender Unterhalt
- 260 Freibetrag
---------------
368 anrechenbar

ergo erhälst du ca. 475 vom Amt. Faktisch hast du ca. 1103 Euro in der Haushaltskasse.
(Natürlich sind die Beträge konkret mit deienr Situation durchzurechnen. )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Nicht zu vergessen: GEZ-Befreiung, Übernahme der Heizkosten- und Betriebskostennachzahlung, ggf. Erstaustsattung und weiter Goodies wie ermäßigte Preise hier und dort etc.
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#9
(13-03-2014, 22:41)p schrieb: Das Auto werden die nicht wollen. Heutzutage pfänden Gerichtsvollzieher kaum mehr etwas, weil gebrauchte Waren fast immer wertlos sind.

Darf ich dir mal diese Seite empfehlen?

Dort landen vom Gerichtsvollzieher gepfändete Gegenstände! ;-)

Es kommt immer auf den GV an, manche haben Mitleid oder Empathie für Väter, wieder anderen ist es Egal und pfänden was geht.

Vor allem PC und Smartphon oder Flachbildschirme gehen gerne mit.

Schaut euch die Auktionen an - wie bei Ebay - nur vom Staat.
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#10
Danke p.
Er hat ein Recht auf die ziemlich einfache Beantwortung seiner Frage. Die Antwort habe ich ihm nun per Mail gesendet, da er unter Umständen hier tatsächlich nicht mehr rein schaut.

Ich habe ihn auch gebeten, dies zukünftig wieder zu tun und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Ich dachte die Diskussionen von letztens seien reinigend gewesen. Ich unterstelle, dass dies jetzt so bleibt und Beleidigungen ausbleiben.
Das Verhalten von Mario braucht nicht bewertet zu werden. Das war nicht Bestandteil seiner Frage. Er hat seine Gründe und das hat man zu akzeptieren.
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#11
Moderationshinweis: Persönlich angreifenden Beitrag und die Beiträge, die darauf Bezug nahmen, entfernt.
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#12
(13-03-2014, 23:33)raid schrieb: Warum hast Du bei einem Einkommen von gerade mal 900 Euro vor einer VA Angst?

Man sollte nicht davon ausgehen, dass die 900EUR die ganze Wahrheit sind.
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#13
@timo sassi:

Applaus! Hier nachweislich ein Fall eines VERGRAULTEN VATERS durch das Verhalten mancher Teilnehmer hier.

Ich habe per PN einen netten hochinteressanten Kontakt zu Mario, der nun Hilfe bekommen wird. Aufgrund hauptsächlich Deines Verhaltens wird der Fall dem Forum wohl dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.

Somit ist dies auch ein Appell an die Admins, deutlich schneller durch zu greifen! Auch bei Vorverurteilungen.
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#14
Erst wenn er wieder will und ich mit ihm gesprochen habe. Die Entscheidung obliegt ihm.
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#15
(13-03-2014, 22:33)Mario schrieb: Ich bin der Meinung, ich liege dem Staat mit dem UVG und den Gerichtskosten der Vergangenheit schon genug auf der Tasche.
Mit Verlaub. Mal abgesehen von fehlenden "Samthandschuhen" hier im Forum, kommt mir so eine Aussage schon sehr seltsam vor.

Wenn ich doch nicht in der Lage bin, mit meinem derzeitigen Einkommen alle Ansprüche erfüllen zu können, dann bleibt einem Vater mit einem jederzeit pfändbarem Titel doch nix anderes übrig, als aufzustocken.

Wo ist das Problem?

In unserer Situation, jederzeit unter das Existenzminimum zu fallen, und der GV ständig im Nacken hängen könnte, bleibt einem doch gar nichts anderes zur Wahl.

Ich denke, Moral ist hier völlig fehl am Platz. Das (Mit)-Erziehen der eigenen Kinder sollte im Vordergrund stehen.
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#16
Solange man die Hintergründe nicht kennt soll man die Klappe halten, aber Hilfe hätte man gerne trotzdem. Diese Argumentation begegnet mir hier nicht das erste Mal. Es erschließt sich mir auch nicht, was an der Konstellation so interessant sein soll. Aufstocken und Ende. Problem gelöst.

Aber man hat ja seine Gründe. Mit Sicherheit hat jeder seine Gründe. Mir begegnen drei Mal die Woche Leute, die als Hartzer monatlich exakt 100EUR hinzuverdienen, oder Selbständige, die mir ihre BWA vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie jeden Monat mehr oder weniger den gleichen Umsatz, der natürlich kurz unter der Umsatzsteuerpflicht liegt, haben und bei der die Hälfte der Kosten fehlt oder Leute, die mir erzählen wollen, dass sie von einem Einkommen von 500EUR leben können.
Hier erzählt jetzt jemand, dass er mit zwei Jobs 900EUR verdient, partout keine Sozialleistungen beziehen will, aber Angst vorm Gerichtsvollzieher hat.
Man kann mir alles erzählen, aber ich muss nicht alles glauben. Natürlich birgt das die Gefahr, dass man hin und wieder jemandem Unrecht tut. Aber ich verlasse mich lieber auf die Wahrscheinlichkeit und meine Erfahrung.

Zitat:Ich habe per PN einen netten hochinteressanten Kontakt zu Mario, der nun Hilfe bekommen wird.

Na, dann ist ja alles in Butter.

Zitat:Erst wenn er wieder will und ich mit ihm gesprochen habe. Die Entscheidung obliegt ihm.

Man kann sich auch wichtig machen.
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#17
(14-03-2014, 22:19)Timo Sassi schrieb:
Zitat:Ich habe per PN einen netten hochinteressanten Kontakt zu Mario, der nun Hilfe bekommen wird.

Na, dann ist ja alles in Butter.

Zitat:Erst wenn er wieder will und ich mit ihm gesprochen habe. Die Entscheidung obliegt ihm.

Man kann sich auch wichtig machen.

Das ist genau das Problem: außer dir spielt sich hier keiner auf. Du bist hier so wie ich erst diesen Monat dazugekommen und benimmst dich hier als hättest Du irgendeine Seniorität (was Dir auch dann kein Recht geben würde dich somzu benehmen).

Deshalb stimme ich Nappo zu und würde es begrüßen wenn Admins hier mehr durchgreifen würden. Wenn ich hier im Forum rumschaue sehe ich dass wir alle schwierige und nervige Situationen haben, das letzte was man dann noch braucht ist unnötiger Stress. Dieses "dicke Fell" sollte man sich für ernsthafte Probleme anlegen müssen und nicht beim versuch sich hier zu informieren.

Deshalb: zusammen arbeiten, nicht gegeneinander. Leute vergraulen schadet nur diesem Forum.
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#18
Timo Sassi hat nun eine "Abkühlphase".
Die anderen Betroffenen bitte ich doch einfach die Ignorefunktion zu benutzen. Wer sie nicht findet, der gieße einfach kein Öl ins Feuer und vermeide (so schwer es auch fallen mag) eine Antwort, die sich auf ihn bezieht und dem Fragesteller nichts hilft.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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