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Wie lang Einspruchsfrist GSR-Antrag?
#1
Kurze Frage bitte:

Seit 27.2 läuft der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. (Zustellungsdatum bei der KM)
Hatte eigentlich erwarte, daß das Amtsgericht mir mitteilt, wie lange z.B. die Einspruchsfrist der Mutter sein wird.
Sollte sich so zwischen 2 und 4 Wochen bewegen, oder?

Müssen das die Herren und Damen Richter mir nicht entsprechend weitergeben?
Die Km boykottiert natürlich aktuell wieder die einvernehmlich getroffene Umgangsregelung.
Würde gern wissen, wie lang ich mit dem nächsten Antrag noch warten muss...

Und wenn Sie doch Einspruch einlegt, wie lange wird das bis zur mündlichen Verhandlung dann dauern?

Grüße und Danke LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#2
Einfach beim Gericht anrufen, Aktenzeichen nennen und nachfragen.
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#3
(17-03-2014, 01:53)LifeNoBeach schrieb: Kurze Frage bitte:

Seit 27.2 läuft der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. (Zustellungsdatum bei der KM)
Hatte eigentlich erwarte, daß das Amtsgericht mir mitteilt, wie lange z.B. die Einspruchsfrist der Mutter sein wird.
Sollte sich so zwischen 2 und 4 Wochen bewegen, oder?

Sechs Wochen.
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#4
Es kommt immer drauf an, welche Frist eigentlich gemeint ist uns was bereits gelaufen ist.

§155a FamFG Abs. 2:
"Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme, die für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes endet."

Also freie Fristsetzung durch das Gericht, aber mindestens sechs Wochen nach Geburt.

Abs. 4:

"Werden dem Gericht durch den Vortrag der Beteiligten oder auf sonstige Weise Gründe bekannt, die der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, gilt § 155 Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Termin nach Satz 2 spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Gründe stattfinden soll, jedoch nicht vor Ablauf der Stellungnahmefrist der Mutter nach Absatz 2 Satz 2. § 155 Absatz 3 und § 156 Absatz 1 gelten entsprechend."

Grundsätzlich gilt das Beschleunigungsgebot des §155 FamFG, jedenfalls für Umgangsrecht:

"Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen."
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#5
Letzten Freitag klingelt mein Telefon: Familienrichter XY dran;

Hat jetzt noch meine letzten Unterlagen zur VKH bekommen (EStB 2012) der noch gefehlt hat. Rät mir aber doch, den Antrag auf VKH zurückzuziehen, da die KM ja gar keinen Einspruch gegen die geS eingelegt hat und Frist seit ner Woche abgelaufen ist... Dem Antrag wird also entsprochen werden! Big Grin
er selbst war nur im Urlaub, deshalb noch keine schriftliche Bestätigung.
Folgt aber...
erzählt mir auch noch was von mit RA sei ja gar nicht vorgesehen, ob mir das die Rechtspflegerin nicht gesagt hatte? Und im Schnellverfahren kostet das alles ja sowieso gar nichts...Huh

Das widerspricht aber eigentlich allem, was ich bis jetzt über entsprechende Anträge gelesen habe, oder?
Und natürlich werde ich den VKH-Antrag erst zurückziehen, wenn ich das alles schriflich auch so habe....

Nun gut! damit bin ich wohl offiziell Mitinhaber der vollumfänglichen geS! Big Grin

Und jetzt noch was zum Lachen...:

Hatte heut nen Kaffee mit Mutter der KM, der die KM gestern erst (5 Wochen nach Antragstellung! und somit 1 Woche zu spät) von dem Antrag erzählt hat...

"Sie werde morgen bei Gericht anrufen und sich beschweren..!
So geht das nicht! Sie hätte ja erstmal informiert werden müssen, was die geS denn überhaupt ist und im Antrag steht was von regelmäßigem Umgang 2 mal die Woche..! Das ist doch voll gelogen! jede zweite Woche ist das 1 mal, die anderen Wochen 3 mal... das hat Sie ja auch so im Plan stehen; also sind das doch 3 Tage die Woche...! Also siehst Du genau! Ich bin nicht diejenige die hier immer lügt..! Soll er das doch mal vor Gericht erklären..! Und außerdem hatte ich immer gewartet, daß er noch ein drittes mal nachfragt wegen geS. Oder nochmal nen Mediationstermin einberuft! Fühl mich voll hintergangen und verarscht!"

Hahahahaha..... Made my day! "Und bitte liebe Km ruf da an und erklär dem Herrn Richter mal die Grundrechenarten..!"

Nun denn, next Step: umfangreich Umgang gerichtlich regeln lassen! denke so 3 Tage die Woche sollten schon mindestens drin sein..! Tongue

Lg LNB
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#6
Na, der erste Schritt ist dann wohl getan. Ich verkneife mir das Gratulieren, bis Du den Beschluß vorliegen hast...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
[Identische Themen vereinigt]

Wenn der Antrag auch ohne Verfahrenkostenhilfe durchgeht und kostenlos ist - um so besser.

Die Geschichte mit der Oma verstehe ich nicht ganz. Warst du tatsächlich so kurzsichtig, bei der Gegenseite schlafende Hunde geweckt zu haben und hast mit der gemeinsamen Sorge wegen Fristablauf geprahlt? Über so etwas hält man tunlichst den Mund, mindestens bis man die gemeinsame Sorge amtlich-schriftlich vorliegen hat. Ein Urlaubsanruf des Richters ist noch kein Beschluss und wenn die Mutter dort jetzt Ärger macht, werden vielleicht plötzlich doch noch Winkelzüge unternommen, Fristen zu verschieben.
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#8
@ p

Ganz im Gegenteil, die Oma weiß schon von Anfang an von dem Antrag, unterstützt das ganze und weiß auch um die Wichtigkeit der geS fürs Kind...
Kontakt haben wir eh regelmäßig und Sie hat mir das erzählt.
Glaub eh nicht, daß KM da wirklich anruft; das wird genauso laufen, wie bei der letzten Einladung zur Mediation; nämlich gar keine Reaktion seitens der KM.
Zu groß ist Ihre Angst, mit irgendwelchen Behörden oder offiziellen Stellen konfrontiert zu werden und dann ganz schnell über ihre eigenen Lügen zu stolpern...
Darf sich ja jetzt nur noch um wenige Tage handeln, bis das Schriftstück dann auch vorliegt...!?
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#9
(07-04-2014, 13:20)LifeNoBeach schrieb: Darf sich ja jetzt nur noch um wenige Tage handeln, bis das Schriftstück dann auch vorliegt...!?

Wenn der Richter im Urlaub ist, kanns auch dauern. Sei trotzdem vorsichtig, auch die Oma könnte unwillentlich bei ihrer Tochter das Thema bringen. Die ist vielleicht behördenallergisch, aber wenn sie an entsprechende "Helfer" gerät, kann das alles heiss werden.
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#10
Ist die GS mitlerweile vorhanden?
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