27-01-2012, 00:48
ist doch logisch, bei dem lehrer ist der einvernehmliche verkehr mit einer 14 jährigen schülerin pervers. eine erwachsene frau die sich als handballtrainerin einem 13 jährigen nähert, nun ja. wenn sie hartnäckig dran bleibt ist das ganze völlig legal. dass sie ihm nun auch noch ein kind angedreht hat entschuldigt in der rückschau alles.
also ich finde dass weder bei dem einen noch bei dem anderen sachverhalt ein mißbrauch vorliegt. aber warum man den lehrer dafür in den knast steckt und die handballtrainerin in form einer bewährungsstrafe nur etwas strenger ermahnt, das passt doch nicht. wurde in beiden fällen das gleiche gesetz angewendet? oder gibt's für frauen eine entschärfte version?
also ich finde dass weder bei dem einen noch bei dem anderen sachverhalt ein mißbrauch vorliegt. aber warum man den lehrer dafür in den knast steckt und die handballtrainerin in form einer bewährungsstrafe nur etwas strenger ermahnt, das passt doch nicht. wurde in beiden fällen das gleiche gesetz angewendet? oder gibt's für frauen eine entschärfte version?