Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung-
#20
meine Antwort würde denn so aussehen.....

AZ XXXXXXXXX Unterhaltsrückstand

Sehr geehrte Frau Blutsauger,

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.06.2014
weise ich nach wie vor alle Forderungen des Unterhaltsrückstandes zurück.
Da mich Frau KM, wie schon im letzten Schreiben erwähnt, erst im Juni 2013 überhaupt über die Möglichkeit einer Vaterschaft (per SMS) informiert hat, Sie diese Vaterschaftsanerkennung auch ohne Probleme schon früher hätte betreiben können, erachte ich Ihre Nachforderungen nach wie vor als Gegenstandslos. Da sich im besagten Zeitraum weder meine Adresse noch Telefonnummer geändert haben, ich auch nicht im Ausland war, fällt diese Verzögerung eindeutig in den Verantwortungsbereich der Unterhaltsberechtigten und nicht wie von Ihnen behauptet in meinen Verantwortungsbereich, da Frau KM in keinster Weise an einer Mitteilung über die Vaterschft gehindert war. Im Juni 2013 war es Frau KM ja auch möglich, mich zu informieren.
Somit greift § 1613 Abs. 1 BGB, nach dem der Unterhalt erst ab Feststellung der Vaterschft zu zahlen ist.

Sehr gerne hätte ich auch die Geburt, sowie die ersten Lebensmonate unserer Tochter miterlebt.

In Ihrem letzten Schreiben vom 21.03.2014, war laut Berechnungen von einer Unterhaltspflicht in Höhe von 340,00 e ab 01.04.2014 die Rede.
Nun soll das plötzlich seit dem 01.02.2014 gelten!?
Da Frau KM offensichtlich erst mit zwei Monaten Verzug die vorrangige Leistung des Unterhaltsvorschusses beantragt hat, und sie damit wohl ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, stelle ich es Ihnen frei, den besagten Betrag der Mutter als Überzahlung wieder abzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

LoveNoBitch

@iglu

(15-07-2014, 17:22)the notorious iglu schrieb: Du müsstest aber was den Unterhaltvorschuss betrifft beachten, ob du überhaupt mit befreiender Wirkung geleistet hast. Das ist aber ein anderes Thema und hat mit diesem hier nichts zu tun. Das solltest du aber prüfen, sonst steht auch irgendwann die Unterhaltsvorschusskasse auf der Matte.

Was genau heißt das?
Unterhalt ging wie oben schon beschrieben ja immer auf das Konto der KM, natürlich nachweisbar....!?

Und laut Oma hatte KM wohl schonmal unterschlagen wollen, daß die Unterhalt von mir bekommt und bekommt den besagten Betrag jetzt monatlich abgezogen; hab ich anhand der Überweisungsträger ja nachweisen können;
aber über KMs Konto hab ich natürlich keinen Überblick...
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 09:07
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 23-03-2014, 11:52
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 11:59
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 12:14
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 23-03-2014, 12:20
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 12:21
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 23-03-2014, 12:26
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 16:48
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:22
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von LoveNoBitch - 15-07-2014, 17:24
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:31
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:49
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 18:40
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 19:10
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 19:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste