23-03-2014, 20:59
Richtig. Nur aber trotzdem nicht die Begriffe "Besitz" und "Eigentum" verwechseln. Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum Deiner LG.
Ein finanziertes Fahrzeug unterliegt dem Eigentumsvorbehalt der Bank. Nur diese könnte das Fahrzeug bei notleidender Finanzierung verwerten.
Beim geleasten Fahrzeug ist der Eigentümer ohnehin die Leasing. Da das Fahrzeug rechtlich lediglich gemietet ist. Hier gibts nicht mal im Ansatz was zu pfänden.
Ein finanziertes Fahrzeug unterliegt dem Eigentumsvorbehalt der Bank. Nur diese könnte das Fahrzeug bei notleidender Finanzierung verwerten.
Beim geleasten Fahrzeug ist der Eigentümer ohnehin die Leasing. Da das Fahrzeug rechtlich lediglich gemietet ist. Hier gibts nicht mal im Ansatz was zu pfänden.