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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#1
hallo,

ich benötige dringend rat wie ich in dem folgenden fall vorgehen muss.

angestrebt wird von mir das umgangsrecht und das gemeinsame sorgerecht.

zur vorgeschichte:

kindesmutter hat vor ca 2 jahren das jugendamt eingeschaltet, hilfeplan und familienhilfe. begründung: sie macht das nur für ihre 14 jährige tochter aus vorhergegangener beziehung, möchte sie ohne mich und meine familie erziehen. wir hätten alle schlechten einfluss auf sie, wären ja auch nicht ihre leibliche familie und desweiteren geht sie davon aus das männer eh potenzielle pädophile sind. angeblich hatte sie selbst eine erhebliche missbrauchsthematik in ihrer kindheit erlebt! ihre tochter wurde praktisch vor mir und meiner familie versteckt. nach erheblichen schulproblemen, wegen angeblichen mobbings- missbrauchs....etc...mehreren schulwechseln usw. kehrte irgendwann ruhe ein, bzw kind besuchte die schule wieder.

in diesser zeit ging sie 2 mal ins frauenhaus. beim ersten mal wollte sie da einen kostenlosen umzug erpressen, beim 2 mal sagte sie sie brauchte mal eine auszeit!? hab sie beim ersten mal abgeholt, beim 2 mal hat sie das alleine bewerkstelligt.

immer wieder drohte sie umzuziehen und unsere 1,5jährige tochter zu verschleppen. nach phasen der ruhe eskalierte es immer wieder und sie unterstellte mir alles nur erdenkliche machte haltlose vorwürfe..... einen geregelten tagesablauf empfand sie zb, langweilig.... ohne stress und chaos wollte sie nicht sein..... ämter, ebay, nachbarn, familie.... nur stress

zuletzt drohte sie mir mit einer bannmeile und sie würde beweise gegen mich sichern!? dann rief sie mich eines nachts an, schrie wie irre herum unsere tochter würde sterben, sie hätte hohes fieber..... sie müsse morgen unbedingt ins krankenhaus und sie würde das gespräch aufzeichnen und ihre ältere tochter wäre auch wach und hört das gespräch mit!???? ich hab gesagt fieberzäpfchen geben und wenns nicht runter geht fahren wir, was sonst? dann weckte sie meine mutter, die gleiche antwort, dann wohl auch ihre familienhilfe. sms nach 30min. fieber ist gesunken, aber sie werde morgen mit familienhilfe ins krankenhaus, war samstag.
anruf am nächsten morgen, kind sei erkältet sie wolle erstmal ihre ruhe.dann noch paar sms, das ich sie und das kind im stich gelassen hätte etc.....
sonntag per sms angefragt wie es der kleinen geht. antwort: alles ok.

montag morgen: dachte ich ruf sie gleich mal an, wegen brötchen holen. da ruft mich ihre familientante an!? frau.... wolle ihre ruhe, mich nicht sehen... irgendsowas..... ok, ärgerlich da ich frei hatte und meine tochter gern gesehen hätte.na ja....

ca 3 stunden später steht die polizei vor meiner tür..... einsatz wegen häuslicher gewalt, frau... fühlt sich bedroht.... kp!? hab sie und mein kind vor drei tagen zuletzt gesehen..... polizei ging dann wieder.

ab zum jugendamt!
natürlich keiner erreichbar, bzw beim vorsprechen auf die aktuellen öffnunszeiten verwiesen worden. ein hin und her, keiner so wirklich zuständig erst jugendamt dann familienhilfe, ne dann doch wieder jugendamt. hab da von einem gerichtstermin erfahren.

samstag gerichtspost, montag termin, gewaltschutzverfahren!
keine ahnung von sowas, die richterin hatte sich schon was ausgedacht..... hab zugegeben das es mal streitigkeiten gab und auch mal schimpfwörter gefallen sind........hab dann ohne anerkennung einer rechtspflicht das ding über mich ergehen lassen und auf rechtsmittel und begründung wurde verzichtet. umgangsrecht soll ich mit dem jugendamt klären.

kindesmutter ging kurz darauf in vorgezogene mutter kind kur, jugendamt will einfach nur abwarten kur abwarten, werde schriftlich einen termin bekommen....hab beim letzten vorsprechen noch schnell eine aussergerichtliche umgangsregelunsvereinbarung abgeben können, wo ich leute benenne die das kind abholen und wieder zur mutter bringen können.

polizliche vernehmung: termin wegen gefährlicher körperverletzung vom ... 2011.... bis zum..... 2014?

kur scheint vorbei zu sein wohnung der kindesmutter ist wieder belebt, soll ich einfach morgen wieder zum jugendamt gehen?

wollte beratungshilfe beantragen, wurde verwehrt weil im beschluss steht der umgang soll über das jugendamt geklärt werden!

was mach ich mit dieser dubiosen vernehmung? am besten nichts sagen, oder hilfts was dem einen vorzujammern?

soll ich morgen bei gericht gemeinsames sorgerecht beantragen? mutter drohte ja eh schon wegen umzug!?

was soll ich nur machen???????????????

habe die schwangerschaft begleitet, war bei der geburt meiner kleinen dabei und hatte fast täglichen kontakt zu dem kind, das man ein kind seinem vater so einfach entreissen kann, ich komm mir vor wie im falschen film!

lg grüsse an alle
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#2
Erinnert mich stark an meiner Borderlinehexe! Die hat auch immer aehnliche Aktionen gestartet. Lies mal hier bei Trennung, dann weisst Du mehr: http://www.borderlinezone.org/

Ich kann Dir nur eins sagen, das sieht nicht gut fuer Dich aus.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
(23-03-2014, 11:09)egon123123 schrieb: was soll ich nur machen???????????????

Den Borderline-Thread lesen (Suchfunktion Borderline), vielleicht findest du da einige Sachen über den Zustand der Kindsmutter, die dir sehr bekannt vorkommen.


Es ist etwas mühsam, den Stand der Dinge aus dem kleingeschriebenen hin und der der Schilderung herauszuziehen. So wie ich das verstehe, ist der so:

1. Der Versuch eines Platzverweises gegen dich, nachfolgend ein Gewaltschutzverfahren. Du hast das "über dich ergehen lassen". Aber was genau ist denn nun dabei herausgekommen? Was hat die Richterin verfügt? Wie ist es zu Ende gegangen?

2. Du bist zum Jugendamt um eine Umgangsregelung zu erreichen, bist da aber noch nicht einmal zu einem Gespräch vorgedrungen. Du bist vor Gericht, aber ein Verfahrenskostenhilfeantrag wurde abgelehnt weil du erst zum Jugendamt gehen sollst.

3. Eine Anzeige wegen Körperverletzung, die Polizei ermittelt, du sollst zu einer Vernehmung dort aufkreuzen. Dieser Termin hat noch nicht stattgefunden.

Aktiv machen kannst du im Moment nur etwas bei Nr. 2, die gerichtliche Regelung von Umgang. Dafür brauchst du keinen Anwalt somit auch keine Verfahrenkostenhilfe, auch ein vorheriger Gang zum Jugendamt ist nicht vorgeschrieben. Wenn das Jugendamt dich in einer so wichtigen Sache auf Distanz hält, indem du keinen frühen Termin bekommst, so besteht deutlicher Handlungsbedarf und solltest sofort vor Gericht.
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#4
(23-03-2014, 11:09)egon123123 schrieb: was soll ich nur machen???????????????
Ich rate, mal in einer stillen Stunde über sich selbst nachzudenken.
Denn wenn ich das Vorstehende lese, beschleicht mich der Gedanke, dass nicht nur die Kindsmutter Probleme hat.

Ich warne auch davor, sich gleich auf das zu stürzen, was des "Vaters" Lieblingsthema ist, wenn das Erklärungslatein gg Ende konvergiert: Borderline!

Ich gehe davon aus, dass alles seine Ursachen hat.
Ich gehe aus gesammelter Erfahrung auch davon aus, dass die meisten dieser Ursachen von den Müttern verschuldet werden oder wurden.

Aber was ich von Dir lese, ist meinerseits überhaupt nicht nachvollziehbar. Deswegen kann ich keinen konkreten Rat geben, wie auf das oben stehende angemessen zu reagieren wäre.
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#5
Moin Egon.

Es gibt Frauen und Mütter, auf die Mann sich nicht einlassen, von denen man sich konsequent fern halten sollte.

Mein Tipp in Deinem Fall:

Denke nur noch Vatersein-Kind, von dieser Frau verabschiedest Dich gepflegt:
"Sorry, war ein Irrtum mit uns. Alles Gute Dir."
Laß ihr einen Hunni da fürs Erste und Gröbste und wech. Smile
Keine Diagnosen, kein Nachtreten, nix. Einfach aus dem Sinn.

Statt Beziehungschaos und Kräfteverschleiß, Trennung!
Stabilisiere Dich zunächst einmal und uU mit ärztlichen Hilfen.
DANN baue Deine Vaterschaft aus.

Vatersein lebst Du im Kontakt zu, im Umgang mit den Kindern.
Das älter Kind bestimmt inzwischen selbst, beim Wurm könntest Du den sog. 'Dreisprung' anwenden, Sorgerecht hat hier wenig Sinn:

Zunächst machst Du Dir Gedanken, welchen Umgang Du zuverlässig organisieren kannst. Elternvereinbarung zum Umgangsrecht ausarbeiten.

Dann
- Bitte an die Mutter, Deiner ausgearbeiteten Regelung zuzustimmen, Reaktionfrist 10 Tage.

Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung stellen, 14-Tage-Frist.

Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts. Für das Gericht gilt ein Beschleunigungsgebot.


Was meinst Du? Könnte das 'was für Dich sein?
.
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#6
(23-03-2014, 12:45)Gerald Emmermann schrieb: Ich warne auch davor, sich gleich auf das zu stürzen, was des "Vaters" Lieblingsthema ist, wenn das Erklärungslatein gg Ende konvergiert: Borderline!
Nachdem bei meiner Ex damals durch die Uni-Klinik Köln ambivalentes Verhalten diagnostiziert wurde, hatte ich mich gefragt, was der Unterschied ist.

Die Uni Heilberg hat hier recht kurz und knapp die Zusammenhänge dargestellt. Hier halt BL u.a. als Lösungsversuch einer Ambivalenz.
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fi...andout.pdf
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#7
danke erstmal für eure antwortenSmile

zu *p:

1. das Gewaltschutzverfahren hat ergeben, das ich mich Ihr und ohne Ihrem Einverständnis auch dem Kind nicht nähern darf (auf 20m) , keinen Kontakt mit ihr aufnehmen darf und auch nicht vor ihrem Haus rumlungern darf, ebenso müsse ich bei Zufallsbegegnungen Abstand halten.

Zugestimmt habe ich dem ergangenen Beschluss praktisch `freiwillig` nach dem Motto, wenn sie keinen Kontakt haben will kann ich das ja auch nicht ändern! jetzt ist der Beschluss da und es steht drin das ich dem allen Zustimme, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! auf Rechtsmittel und Begründung wurde verzichtet! die Gerichtskosten wurden gegeneinander aufgrhoben! die Problematik des Umgangs solle ich allein über das Jugendamt klären!
hab mir da aus Unkenntnis wohl selbst ins Knie geschossen!?

2. Beim Jugendamt war ich schon, konnte auch vorsprechen. Beim letzten mal ging ich dorthin, da ich mit der Dame ausgemacht hatte den Beschluss abzuwarten und dann zu sehen was da drin steht, um das weitere vorgehen zu besprechen und ich bot an eine aussergerichtliche Umgangsregelungsvereinbarung einzureichen.
Als ich dann mit Beschluss und Vereinbarung da aufkreuzte, sie trank gerade in fröhlicher Kollegenrunde Kaffee, fertigte Sie mich ab (sie hätte Termine) und verwies auf schriftliche Terminzustellung Ihrerseits, da die Kindesmutter eh noch in der Kur sei. Konnte Ihr noch irgendwie meine Vereinbarung aufs Auge drücken.

3. Vernehmunstermin ist am 1 April

zu Skipper: in meiner Umgangsregelungsvereinbarung schlage ich mehrere Personen vor, die meine Tochter bei der Mutter abholen und mir zwecks Umgang übergeben könnten. Hoffe das das Jugendamt der Kindesmutter diese Vereinbarung auch überreicht!? Fristsetzung habe ich leider nicht angegeben!? ist das sehr nachteilig?
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#8
Raid du machst mir Angst.........

umsomehr muss ich Versuchen mein Kind da nicht untergehen zu lassen!

Das da von Ihrer Seite noch einiges kommen wird ist mir klar..... Sie hat angeblich schon als Kind Ihren Stiefvater wegen Missbrauch in den Knast gebracht..... Ihre Schilderungen waren aber so merkwürdig widersprüchlich, das ich schon manchmal vermutete das da irgendas nicht stimmt.....
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#9
Hast du schon mal Leute aus ihrer Vergangenheit kontaktiert, z.B. diesen Stiefvater?
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#10
(23-03-2014, 16:41)egon123123 schrieb: Sie hat angeblich schon als Kind Ihren Stiefvater wegen Missbrauch in den Knast gebracht.....
Seit wann wußtest Du das?
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#11
kann so ein beschluß in einem seperaten verfahren zum UMGANG nicht teilweise ausgehebelt werden und daß ein umgangspfleger bestellt wird?

jetzt liegt die puppe in der scheiße und du mußt sie wieder rausziehen.

mann hast du dich verarschen lassen!

bb
netlover
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#12
wüsste nicht wie ich den Mann ausfindig machen könnte, Sie hat nie einen Kontakt zwischen mir und Ihrer Familie zugelassen.
Zu erwähnen ist vielleicht auch das Sie insgesamt 3 Kinder hat.

1 Sohn, verheiratet 2 Kinder, hab ich mal kurz gesehen.

2 Tochter 14 jährig, wurd vor mir versteckt.

3 unsere gemeinsame Tochter

Dann gibts da wohl noch einen Bruder leiblich (wohl Drogenprobleme) und ich glaube 3 Stiefbrüder. Onkel scheint auch noch da zu sein. Leibliche Eltern sind verstorben.

Aber gibt es einen Nutzen, wenn sie als psychisch Krank diagnostiziert werden würde? in Ihrem alten Wohnort müssen wohl einige Akten diesbezüglich bei der Arge liegen. Sie hatte wohl schon Grundsicherung und musste dort häufig zum medizinischen Dienst.
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#13
Egon,

laß Dich zum Gewaltschutzverfahren vorsichtshalber nochmal anwaltlich beraten, vermutlich ist dieser Drops aber gelutscht.

Mein dringender Rat:
Gestalte die persönlichen Berührungsflächen zu dieser Frau und Mutter möglichst knapp. Auch wenn es schwer fällt: Mach Dir keine Gedanken mehr. Damit erschwerst Du nur Deine mentale Trennung von ihr.

Mach alles schriftlich!

Mutter anschreiben, JAmt anschreiben, Antrag bei Gericht sowieso.
Verlasse Dich nicht zu sehr auf das JAmt! Im Zweifel sind das im 'Dreisprung' nur Statisten, damit Du Deine außergerichtlichen Einigungsversuche belegen kannst.

Wie sieht Deine Elternvereinbarung konkret aus?
Kannst Du die hier anonymisiert einstellen?

Ich denke, Dein Vorgehen bedarf nun einer gewissen Ordnung und Strenge.
Wir können helfen.

-

BLer sind übrigens KEINE bestialischen Monster! Der Kontakt mit ihnen verlangt aber Sorgfalt, um die 'Befallenen' bzw die Beziehung zu ihnen stabil zu halten. Das ist durchaus möglich.
Wenn Kinder im Spiel sind, kann es helfen, sich spezialisierten und ärztlich geleiteten Angehörigengruppen azuschließen.

S.
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#14
(23-03-2014, 16:52)blue schrieb:
(23-03-2014, 16:41)egon123123 schrieb: Sie hat angeblich schon als Kind Ihren Stiefvater wegen Missbrauch in den Knast gebracht.....
Seit wann wußtest Du das?

Schon zu beginn unserer Beziehung, so vor 3 Jahren..... da sagte sie, sie hätte Tonbandaufnahmen gemacht und unterm Bett der Eltern gehockt, wenn die Sex hatten, irgendwann wäre sie dann zur Polizei gegangen......

Das Vorgehen kommt mit igendwie bekannt vor..... irgendwelche Beweise sammeln und dann zur Polizei!?
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#15
Falsche Richtung, Egon. Gang falsch!
Distanz, weg, raus aus der Schußlinie!

Sonst droht Dir Ruin, Klapse oder Schlimmeres.

S.
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#16
(23-03-2014, 17:03)Skipper schrieb: Egon,

laß Dich zum Gewaltschutzverfahren vorsichtshalber nochmal anwaltlich beraten, [...]
Wenn Kinder im Spiel sind, kann es helfen, sich spezialisierten und ärztlich geleiteten Angehörigengruppen azuschließen.

S.

ich muss los zur arbeit, danke erstmal! stell die vereinbarung mal heut abend reinSmile
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#17
Diese Informationen reichen schon. Ihr familiäres Umfeld ist eine Katastrophe, das kann man daraus schliessen. ich stimme Ibykus insoweit zu, dass du dich auch selbst fragen musst, wie es dazu kam, dass du Beziehung und Kind mit dieser Person hattest, auch bei dir müssen dazu passende Puzzleteile vorhanden sein. Ich stimme ihm nicht zu, wenn er Borderline als Erklärung abtut, die man bringt wenn einem sonst nichts mehr einfällt. Das hilft nun gar nicht weiter und ist eine verharmlosende Leerformel ohne Begründung. Und ja, Borderliner verlangen "Sorgfalt", etwa die Sorgfalt mit der man eine scharf gemacht Atombombe behandelt, deren Countdown sich nicht anhalten lässt.

Am Tip zu 2. ändert sich nichts. Umgangsregelung, gerichtlich. Ansonsten das, was in der faq steht. Eigene Gesundheit an erster Stelle.
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#18
(23-03-2014, 17:09)Skipper schrieb: Distanz, weg, raus aus der Schußlinie!

Sonst droht Dir Ruin, Klapse oder Schlimmeres.
Mit Verlaub @skipper. Schlimmer kann es doch gar nicht werden!
Wenn Unterlagen existieren, dann spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass seine Rechtsvertretung diese zu nutzen weiß. Dazu müssen sie auf den Tisch. Dass er das nicht selbst regeln soll, ist selbstredend klar! Dafür ist er nicht in der Lage.

Wenn es wahr ist, was er hier schreibt, dann sollte er die (vergangenen) Fakten auch nutzen!
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#19
Hast Du eine Ahnung, blue.Undecided

Es drohen in dieser Szenerie gegenseitig Mord und Totschlag, Suizid, auch erweiterter.

Hier steht Umgang an. Desen am besten durchsetzen, OHNE die Mutter überhaupt zu erwähnen!

S.
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#20
Das eine schliesst das andere nicht aus. Heart
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#21
(23-03-2014, 17:11)p schrieb: Und ja, Borderliner verlangen "Sorgfalt", etwa die Sorgfalt mit der man eine scharf gemacht Atombombe behandelt, deren Countdown sich nicht anhalten lässt.

Danke, dass hast Du absolut treffend formuliert. Dem Beitragsersteller drohen viele Jahre Gefaengnis wenn er nicht aufpasst und sich nicht auf die Falschbeschudigungen die da noch kommen werden, gruendlichst vorbereitet. Wenn ich das alles so lese, bekomme ich das Grausen. Da gibt es sehr viele Parallelen zu meiner Hexe. Und wie schon woanders geschrieben, selbst aus dem Knast heraus versucht sie noch mich, meine Familie und Freunde zu vernichten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
Vorschlag zur aussergerichtlichen Umgangsregelungsvereinbarung
Betreff: Kind
Da die Kindesmutter... einen Kontakt zum Kindesvater,... z.Zt. ablehnt, schlage ich folende Personen vor die vermittelnd eingesetzt werden können um dem Kind ,,, das Umgangsrecht zu seinem Vater zu gewähren.
Die genannten Personen erklären sich bereit das Kind bei der Kindesmutter in Empfang zu nehmen und Ihr das Kind nach dem Umgang zwischen Kind und Vater wieder zu übergeben. Terminabsprachen oder eventuelle Änderungen oder Ausfälle des Umgangs können persönlich oder telefonisch erfolgen.
... ... ... ... ...
Vereinbarung
Aufgrund der bisherigen engen väterlichen Bindung, Begleitung während der Schwangerschaft, bei der Geburt, sowie folgend täglicher Umgang mit dem Kind und um die frühkindliche Bindung aufrechtzuerhalten, bzw weiter auszubauen, schlage ich im Interesse des Kindeswohls folgende Umgangszeiten vor:
3 mal wöchentlich an den Tagen Montag, Mittwoch, Samstag von 09.00 Uhr- 12.00 Uhr
Sollte ein Termin ausfallen, durch Krankheit des Kindes oder der Eltern so gilt es den Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Weitere Regelungen des Umgangs betreffend Feiertage, Schulferien, Urlaube, Veranstaltungen, Feste, sind in einem späteren Rahmen zu entscheiden, oder obligen der Individuellen Absprache beider Elternteile.
Die Eltern erklären die Vereinbarung mit Abgabe Ihrer Unterschrift als verbindlich an.
,,, 07. 03. 2014
... ...
_______________ _______________

Das habe ich der Dame vom Jugendamt zur Weitergabe an die Kindesmutter überlassen, letzten Donnerstag als mir gesagt wurde ,die Kindesmutter sei eh in Kur und niemand wusste wann sie zurück kommt!? bzw. ich müsste doch am besten wissen wann sie zurückkommt und solle mich dann melden!????????? wie soll ich das wissen?????? habe doch keinen kontakt zu ihr??????? ok, dann melden wir uns bei Ihnen und stellen Ihnen einen schriftlichen Termin zu, wenn wir über den Kostenträger erfahren das sie zurück ist!

Kindesmutter scheint Kur beendet zu haben, habe durch meinen familien, bzw Bekanntenkreis erfahren das die Rolos in der Wohnung tagsüber geöffnet waren, bzw. abends Licht brannte. Wären dann genau 3 Wochen Kur gewesen. Soll ich morgen zum Jugendamt fahren, trotz der Verweisung auf schriftlicher Terminvergabe? Sind fast 6 Wochen vergangen ohne mein Kind zu sehen.....Sad

Danke für die vielen konstruktiven Ratschläge!Smile
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#23
Rufe da ruhig an, schließlich bist Du ein Vater, der für sein Kind da sein will. Ansonsten schau Dir Beitrag #5 an: Setze dem Jugendamt auf jeden Fall die 14-Tage-Frist!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
(23-03-2014, 13:28)Skipper schrieb: [...]
Dann
- Bitte an die Mutter, Deiner ausgearbeiteten Regelung zuzustimmen, Reaktionfrist 10 Tage.

Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung stellen, 14-Tage-Frist.

Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts. Für das Gericht gilt ein Beschleunigungsgebot.

Was meinst Du? Könnte das 'was für Dich sein?
.

ja, darum geht es mir ja letztendlich..... ich möchte vorrangig meine Tochter sehen........ was soll ich morgen sagen beim jugendamt in Bezug auf Fristsetzung? Meine aussergerichtliche Umgangsvereinbarung ist am 20.04.14 dort eingegangen, ohne Fristsetzung meinerseits! Beziehe ich mich erst auf mein Schreiben, oder auf Vermittlung des Jugendamtes?

(23-03-2014, 21:18)raid schrieb: @hola:

Welchen Fehler habe ich denn gemacht?[...]

Mein Verständnis gilt dir aber insoweit, als dass man dies nur nachvollziehen kann, wenn man diese Eiseskälte selbst erlebt hat. Erwarte dir aber niemals Mitleid oder Verständnis von einem Borderliner!

Das entspricht ungefähr zu 100 prozent von dem was ich erlebt habe und weiter erleben darf! Wer hätte das gedacht- wir sind nicht alleine!
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#25
(24-03-2014, 00:36)egon123123 schrieb: Meine aussergerichtliche Umgangsvereinbarung ist am 20.04.14 dort eingegangen,...

nicht wirklich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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