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Unterhalt nicht eingeklagt
#6
2. Teil Die Adoption

Ein paar Monate später wollte ich ihn dann wieder besuchen und mitteilen das die ganze Sache erledigt seit, Studium fertig, toller Job toll etc. Daraus wurde nichts, es war ihm egal, "... nur die blöde Pfändung sollte ich zurücknehmen". Das wars Ende der Geschichte.

Ich habe mich von meinem Ziehvater adoptieren lassen. Das ging relativ problemlos, ein Antrag vor Gericht, der Vater kann eine Stellungnahme abgeben und der Richter entscheidet.
Trotz fortgeschrittenen Alters gibt es noch die Möglichkeit einer Minderjährigenadoption, bei der so ziemlich alles rückwirkend angepasst wird.
Seltsamerweise "verfallen" die alten Titel aber nicht. Der ehemalige Vater ist nicht mehr Vater, aber der Titel bleibt gültig. Das ist mir unbegreiflich, erst eine "rückwirkende" Adoption durchführen, aber mit dem Titel hätte man noch pfänden können. Unterhaltsschulden wird man noch nicht einmal durch Adoption los.
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Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 12:15
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von p__ - 25-03-2014, 12:52
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 16:01
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