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Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder
@eddi:

1. ABR kann immer beantragt werden, es kommt jedoch auf die umstände an, wer es bekommt. wenn du die wohnung behälst, bleiben die kinder bei dir! das ist das kontinuitätsprinzip
2. lass sie den antrag stellen, lass sie drohen, lass sie keifen
3. wenn sie auszieht und die kinder mitnimmt, handelt sie rechtswidrig, das wird ihr auch sofort im schreiben vom AG als
antwort auf ihren antrag mitgeteilt, somit wird auch eine gew. bindungsintolleranz attestiert, die in der verhandlung garnicht
gut ankommen wird.
4. schulische förderung? wer kann summarisch am besten fördern? wenn du nachweisen kannst, daß du auf grund deiner beruf. situation besser fördern kannst, sammelst DU +.....
5. es wird in jedem fall ein VP vom gericht bestellt werden, der die situation bewertet

fazit:

1. lass sie ausziehen,
2. lächle über die beleidigungen - denn wenn du ihr eine reinhaust...dann raus aus wohnung und keine kinder!

bb
netlover
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RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:13
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:33
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:46
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:54
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 26-03-2014, 00:10
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RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von Kindeswohlhandel.de - 26-03-2014, 08:26
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Update und vorläufiges Fazit! - von EddiAhrend - 24-11-2016, 14:00

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