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Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder
@eddi:

1. ABR kann immer beantragt werden, es kommt jedoch auf die umstände an, wer es bekommt. wenn du die wohnung behälst, bleiben die kinder bei dir! das ist das kontinuitätsprinzip
2. lass sie den antrag stellen, lass sie drohen, lass sie keifen
3. wenn sie auszieht und die kinder mitnimmt, handelt sie rechtswidrig, das wird ihr auch sofort im schreiben vom AG als
antwort auf ihren antrag mitgeteilt, somit wird auch eine gew. bindungsintolleranz attestiert, die in der verhandlung garnicht
gut ankommen wird.
4. schulische förderung? wer kann summarisch am besten fördern? wenn du nachweisen kannst, daß du auf grund deiner beruf. situation besser fördern kannst, sammelst DU +.....
5. es wird in jedem fall ein VP vom gericht bestellt werden, der die situation bewertet

fazit:

1. lass sie ausziehen,
2. lächle über die beleidigungen - denn wenn du ihr eine reinhaust...dann raus aus wohnung und keine kinder!

bb
netlover
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(02-07-2015, 10:30)EddiAhrend schrieb: Also, wer wann die Kinder betreut, sehe ich jetzt erst mal nicht als das grosse Problem. Sind ja drei Kinder. Soviel Betreuung schafft einer alleine gar nicht, auch weil wir ja beide abrbeiten.

Eine Regelung ist ja dazu da, um in Konfliktfällen eine eindeutige Situation zu schaffen. Ihr könnt die Betreuung ja trotzdem flexibel handhaben.

(02-07-2015, 10:30)EddiAhrend schrieb: Kann sie das ABR einklagen?
Ich will ihr ja etwas zahlen, aber möchte Kontrolle über die Ausgaben haben.
Und außerdem habe ich auch Unterhaltskosten und kann die dann nicht mehr stemmen.
Sollte ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Ja, natürlich kann sie.

Wenn Ihre Rechtsanwältin keine ganz dumme ist, kannst Du davon ausgehen, dass sie ihr Folgendes geraten hat:

1. Ziehen Sie nicht aus, bevor sichergestellt ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder bei Ihnen liegt (alternativ: dass das ABR bei Ihnen liegt)

2. Wenn Ihr Ehemann unserem Vorschlag mit dem Wechselmodell plus 600 € Unterhalt nicht zustimmt, dann klagen wir vor Gericht ein, dass es den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder bei Ihnen festlegt (oder Ihnen sogar das alleinige ABR überträgt). Dazu ist es aber wichtig, dass Sie Ihre Berufstätigkeit auf das Niveau von vor der Trennung zurückfahren.

So, jetzt zu Deinen Chancen: Wenn Du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, kannst Du natürlich das Glück haben, dass das Gericht den gewöhnlichen Aufenthalt bei Dir festlegt. Dann bist Du der betreuende Elternteil und Deine Ex muss ggf. sogar Unterhalt zahlen. Dafür spricht, dass es das Haus ist, in dem die Kinder aufgewachsen sind.

Andererseits könnte das Gericht auch umgekehrt entscheiden. Dann wird Deine Frau der betreuende Elternteil und Du kannst den vollen KU nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Für diese Entscheidung spricht, dass Deine Frau vor der Trennung die Hauptbetreuungsperson und für Haushalt und Kinder zuständig war.

Ich schätze mal, dass Deine Chancen darauf, dass die Kinder Dir zugesprochen werden, bei 40:60 liegen.

Es ist an Dir abzuschätzen, ob Du bereit bist, für die Vermeidung des Risikos auf den Deal Deiner Frau einzugehen.
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hallo theo,

m.e. würde die momentane situation - nicht die vergange herangezogen werden!

fazit: sie leben immernoch zusammen und stellen ELTERN dar!

wenn der eine auszieht - ist das wieder eine neue situation, die bewertet wird!

wenn sie auszieht und die kinder ohne erlaubnis mitnimmt, handelt sie rechtswidrig und
ihr wird im verfahren mangelnde erziehungsfähigkeit und fehlende bindungstoleranz
bescheinigt! das steht fest!

in den letzten 2 jahren hat sich gewaltig viel in diesen sachen bei den FGs geändert!

bb
netlover
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(02-07-2015, 16:28)netlover schrieb: wenn der eine auszieht - ist das wieder eine neue situation, die bewertet wird!

wenn sie auszieht und die kinder ohne erlaubnis mitnimmt, handelt sie rechtswidrig und
ihr wird im verfahren mangelnde erziehungsfähigkeit und fehlende bindungstoleranz
bescheinigt! das steht fest!

Aber genau aus diesem Grund wird sie nicht einfach so ausziehen. Vergiss nicht, die Frau war mittlerweile bei ihrer Anwältin.

Das, was Du schreibst, ist im Wesentlichen richtig. Deshalb wird ihr ihre Anwältin mit Sicherheit geraten haben, nicht auszuziehen, bevor das mit den Kindern nicht geregelt ist.
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Die ist psychisch gestoert, die macht eh was sie will und schert sich einen Dreck um Abmachungen. Der TO wird um eine gerichtliche Regelung eh nicht herumkommen. Er soll blos nicht zuviel Geld anbieten, da kommen sonst nur Begehrlichkeiten auf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Kurz und knakig, Du kannst ausziehen. Kind/er bleiben hier!
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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Wiedermal vielen Dank für eure Gedankengänge.

Jetzt hat sie gleich um die Ecke eine Wohnung angemietet, 650,- Kalt, 800,- Warm. Mitte August kann sie einziehen.
Blöd nur, das ich Mitte August mit den Kindern in den Urlaub fahren möchte.
Sie will immer noch das ABR.
Die Ausgaben für die Kinder, zumindest die Grösseren, will sie nicht dokumentieren/Rechnungen sammeln.
Schriftliche Verhandlungen will sie auch nicht.
Droht aber mit Anwalt, sollte ich nicht 600,- zahlen.
Ich könne aber mal mit zu ihrer Anwältin, solle dann aber die hälfte dieser Erstgebühr zahlen.

Ich wünsche mir wieder einen Blitz an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit, verdammte Situation.

Werde jetzt erstmal meinen Antrag auf Burnout-Kur wiederbeleben.
Dinge, die mir persönlich wertvoll sind verschwinden lassen.
Weiterhin nicht nachgeben.

EddiAhrend
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Gehe nicht mit ihr zu ihrer Anwältin!

Da könnte auf einmal etwas vereinbart worden sein, was Anwältin bezeugt - Du dich aber nicht erinnern kannst.

Wenn dann nur Telefonat, wobei du dann eigene Zeugen dabei hast und du im Gespräch auch darauf hinweist, dass jemand mithört.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Ach Unsinn.

Es gilt eben nur das, was schriftlich niedergelegt, gesondert geprüft und dann gegengezeichnet wird.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Hallo,

im August wird sie ausziehen!
Leider, oder gottseidank, bin ich in der Zeit mit den Kindern im Urlaub.
Jetzt steht bei mir die Frage im Raum, wie kann ich verhindern,
das sie (wenn auch scheibchenweise) den Lebensmittelpunkt
300 Meter weiter in ihre Wohnung "verschiebt"?
Und dann das Sorgerecht oder ABR beantragt.

Schloss austauschen? ... na dazu bin ich noch nicht hart genug ...

Ich weiss, ich muss da auch ein wenig pokern,
denn wenn ich fordere "Die Kinderklamotten und -Betten und die Playstation bleiben da!!!",
dann wird sie genau das als erstes rausräumen.

Evtl von ihr eine Liste fordern, was sie mitnehmen möchte?

Außerdem war ich bei einem Anwalt zur Beratung.
Wollte eigentlich eine Mediation. Er hat dann aber gemeint,
wenn sie schon bei einer AnwältIn war, hat das keinen Sinn.
(Irgendwie hat er ja Recht)
Ich solle erstmal gar Nichts zahlen.
Auch aufpassen, das sie nicht z.B. alle Kinderklamotten mitnimmt.

Die Zeit drängt, denn ich fahre mit den Kids am 11.09 in den Urlaub.



Ach ja, und zum Schluss noch etwas:
Ich muss davon ausgehen, das sie bald von ihrem neuem Prinzen schwanger sein wird.
Was dann?
Sie kann ja dann nicht mehr arbeiten?!?


Bedanke mich wieder einmal für alle Tipps und Anregungen.
EddiAhrend
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Wenn sie im August auszieht, kannst du doch am 1.September die Schlösser austauschen. Dann kann sie dir sagen, welche Sachen sie haben will und dann stellst du sie zu einem verabredeten Zeitpunkt vor die Tür.
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Eddi,

wann bist Du denn mit den Kids nun im Urlaub, im August oder im September?

Aus leidvoller Erfahrung kann ich nur raten, den Auszug, den Abtransport von Sachen nicht unbewacht zu lassen oder so vorzubereiten, daß sie nur Dinge mitnehmen kann, die vereinbart wurden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Dann wird sie die Bude leer räumen.
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Die raeumt die Huette leer, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Verhindern kannst Du das nur indem Du dabei bist und aufpasst oder vorab ALLES wegschaffst was nicht zu ihr soll.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Wenn man nicht dabei sein kann oder auch gar nicht sein möchte, dann die Sachen vorher gemeinsam in verschiedene Räume sortieren, Fotos machen, dokumentieren, Inventarliste gegenzeichnen und dann die Räume jeweils nur dem zugänglich machen, der seine Sachen darin gelagert hat.

Selbst würde ich mir eine solche Bewachung nicht antun, nicht einmal die Vorsortierung, eher jemanden kommen lassen.  Ich hänge am Leben... Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Sobald Du nachweisen kannst, dass Sie eine Wohnung hat: Werf sie raus!

Dann wechselst Du die Schlösser aus, sagst allen Leuten (auch der Polizei und Nachbarn) wie Du erreichbar bist und fährst dann in den Urlaub!

"Strategisch" :-) wichtige Teile lagerst Du rechtzeitig aus. Miete Dir vorübergehend eine Garage dafür.

Ist doch Klasse, wenn sich die Alte vom neuen Prinzen schwängern lässt. Kannst ihm ja in drei Jahren die Kontaktdaten von Dino geben :-)
remember
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(Donovan)
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(28-07-2015, 17:22)EddiAhrend schrieb: Ich muss davon ausgehen, das sie bald von ihrem neuem Prinzen schwanger sein wird.
Was dann?

Dann machst du keine Sektflasche, sondern eine Champagnerflasche auf, das wäre ein Haupttreffer für dich. Auch deshalb, weil sie damit ihre Minderintelligenz bewiesen hätte.

Mit einem neuen Kind hat nun ein Anderer "Hier!" gerufen, als gefragt wurde "Wer zahlt mir Unterhalt?"
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Ist eigentlich ne Prämie fürs Schwängern zulässig oder verstößt so eine Vereinbarung gegen die "guten" Sitten (aller [Unterschreitung des Mindestniveaus])?

Sorry, gemeint war die Lampe zum Duschen

:-)
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and
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(Donovan)
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@Skipper: Bin Mitte August mit den Kids im Urlaub.

Gestern haben wir mal kurz "normal" geredet. Wollte eine Auflistung aller Dinge, welche sie mitnimmt.
Ich denke wichtig ist jetzt erstmal, das sie raus ist, ich werde ihr helfen und damit den Ball flach halten.
Denn wenn die geforderten Unterhaltszahlungen ins Gespräch kommen, krieg ich wieder die Volle "Hasspackung" ab.
Und wenn sie viel mitnimmt, auch egal.

Aber das mit der Champagnerflasche bei neuer Schwangerschaft verstehe ich noch nicht.
Wenn sie ein Kind bekommt, wird sie nicht mehr arbeiten und viel Zeit haben.
Ergo muss ich den kompletten Unterhalt für die drei Kinder stemmen? Der Neue wird sich da nicht beteiligen, denke ich.
Aber wenigstens hat er ein sehr gutes Einkommen.

Was könnte eigentlich passieren, wenn sie die Hälfte des in der Ehe abbezahlten Hausdrittels fordert?
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Wenn ein neuer Typ sie schwängert, muss er auch blechen, so einfach ist das.
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So, jetzt ist Sie seit Mitte August raus.
Hat natürlich richtig hingelagt, und mir die Wohnung nicht wirklich wohnlich hinterlassen.
Hab aber mittlerweile wieder alles eingerichtet.
(und mir bei dem Stress ein Magengeschür geholt)
Die Kinder sind mal bei mir und mal bei ihr. (nur 500m weiter)
Als sie wieder ihre 600,- EUR pauschal forderte ist sie wider ausgerastet und hat
mir angedroht die Kinderzimmer komplett leer zu machen.
Daraufhin habe ich das Schloss gewechselt.

Heut kam dann der Brief einer Anwältin.
Ich soll bis in zwei Wochen meine wirtschaftliche Lage vorlegen.
Mein Einkommen für die Zeit von 1.9.2014 bis 31.8.2015:
Mieteinnahmen, Zinsen.
Ich habe Aktienfonds für die Kinder eingerichtet.
Muss ich die auch angeben, oder nur die Zinsen in dem Jahr?
Sie hat in dieser Zeit auch gearbeitet, von der Stundenanzahl sogar mehr als ich, aber Steuerklasse 5.
Im März '15 habe ich wegen Burnout-Erscheinungen von 30 auf 20 Std/Woche herabgestuft.
Da gibt es auch einen Kur-Antrag der von Ärtzen bescheinigt ist.

Ich soll aber auch Belastungen an geben, welche ich berücksichtigt haben will.
Dann fordern sie mich auf beim JA Unterhalsturkunden anfertigen zu lassen? Was ist denn das?
Und dann zum Schluss fordern die mich auf 849,- EUR wegen Iverzugsetzung zu bezahlen.

Ich hab mittlerweile auch einen Anwalt kontaktiert, aber noch keinen Termin dazu.

Ich will weiterhin 50/50 haben.
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hallo eddyA....

frage nochmals...damit ich nicht von vorn bis hinten...

1. du bleibst in der elterl. wohnung?
2. darfs sie von dir aus (schriftl.??) die kinder mitnehmen?
3. hast du einen antrag gestellt, daß die kinder bei dir wohnen? (grund: sie bleiben da, wo aufgewachsen...etc)
4. kannst du die kinder versorgen??? (schule, essen, hausaufgaben etc???) möglichst wenig fremdbetreuung?
5. an deiner stelle würde ich u.u. einen antrag auf ABR stellen, wenn die madam die kinder unrechtmäßig und ohne
vereinbarung mit dir mitgenommen hat - der geht durch zu dir! die kinder bleiben in der vertrauten umgebung wenn
punkt 4 fast zu 100% eintritt
6. kann deine ex im wechselmodell die kinder mit versorgen?
7. fordere deine ex auf, ihren verdienst darzulegen wegen trennungsunterhalt! mals sehen wie die schreit!
8. arbeitet deine ex? wenn ja - hast du anspruch auf auskunft!
9. stelle dich drauf ein, daß die kinder zu dir kommen!
10. wenn wechselmodel....mußt du der unterhaltfordernde teil sein!

überleg dir mal die punkte! jetzt nicht den kopf in den sand stecken....

bb
netlover
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Hi netlover,

so, heute früh ein Einschreiben einer Freundin von ihr mit Antrag auf Ummeldung der Kinder. Ich solle den unterschreiben, tz, tz, tz.

1. Ja, mein Haus!
2. Sie darf von mir aus die Kinder nicht mitnehmen
3.Nein, dachte ich muss keinen Antrag stellen, denn sie sind ja bei mir gemeldet.
4. Ja, kann ich.
5. Nein, noch keinen Antrag auf ABR gestellt, werde das mit meinem Anwalt besprechen.
6. Ja, kann sie. Unsere Arbeitszeiten sind geradezu perfekt dafür.
7. Werde ich mit meinem Anwalt machen.
8. ja, sie arbeitet ungefär soviel wie ich.
9. Waren die Kinder überhaupt weg? (:-)
10. Werde ich auch mit meinem Anwalt absprechen.
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Cool.
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Aha, burn out und die Kinder voll versorgen können? Ich denke da wird so mancher Richter fragen wie das funktionieren soll? Laut wikipedia:"Das Burnout-Syndrom ist wissenschaftlich nicht als Krankheit anerkannt, sondern gilt im ICD-10 als ein Problem der Lebensbewältigung. Es handelt sich um eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher oder anderweitiger Überlastung bei der Lebensbewältigung. Diese wird meist durch Stress ausgelöst, der wegen der verminderten Belastbarkeit nicht bewältigt werden kann."
Ich würde an die ganze Sache mal realistisch dran gehen. Die Chance die Kinder zubehalten, oder auch nur das Wechselmodell sind eh recht gering
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