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Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder
hallo eddyA....

frage nochmals...damit ich nicht von vorn bis hinten...

1. du bleibst in der elterl. wohnung?
2. darfs sie von dir aus (schriftl.??) die kinder mitnehmen?
3. hast du einen antrag gestellt, daß die kinder bei dir wohnen? (grund: sie bleiben da, wo aufgewachsen...etc)
4. kannst du die kinder versorgen??? (schule, essen, hausaufgaben etc???) möglichst wenig fremdbetreuung?
5. an deiner stelle würde ich u.u. einen antrag auf ABR stellen, wenn die madam die kinder unrechtmäßig und ohne
vereinbarung mit dir mitgenommen hat - der geht durch zu dir! die kinder bleiben in der vertrauten umgebung wenn
punkt 4 fast zu 100% eintritt
6. kann deine ex im wechselmodell die kinder mit versorgen?
7. fordere deine ex auf, ihren verdienst darzulegen wegen trennungsunterhalt! mals sehen wie die schreit!
8. arbeitet deine ex? wenn ja - hast du anspruch auf auskunft!
9. stelle dich drauf ein, daß die kinder zu dir kommen!
10. wenn wechselmodel....mußt du der unterhaltfordernde teil sein!

überleg dir mal die punkte! jetzt nicht den kopf in den sand stecken....

bb
netlover
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RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:13
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:33
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:46
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 25-03-2014, 23:54
RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von the notorious iglu - 26-03-2014, 00:10
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RE: Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder - von Kindeswohlhandel.de - 26-03-2014, 08:26
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Update und vorläufiges Fazit! - von EddiAhrend - 24-11-2016, 14:00

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