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Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
#1
Hallo zusammen.

Habe im November 13 meinen letzten Umgangsprozeß gehabt. Es ging ( immer noch und das seit mittlerweile fast 3 Jahren ) um Übernachtungs-und Ferienumgang mit meiner mittlerweile fast 11- jährigen Tochter.

Bislang liegt noch kein Beschluß des Familiengerichts vor.

Im November wurde eine Verfahrensbeiständin eingesetzt, mit der ich mich im Januar auseinandergesetzt habe.

Da der Richter schon im November hat durchblicken lassen, das der Kindeswille erheblich sei und ich somit auch def. keine Chance auf Übernachtungs- und Ferienumgang habe und ich definitiv nicht noch mal vors OLG ziehen werde um mir die nächste Klatsche abzuholen, würde ich dem Herrn Richter wegen Untätigkeit gern eine DAB oder Untätigkeitsklage reindrücken.. als kleines Dankeschön und um ihm zusätzliche Arbeit zu machen, gewissermassen ...

Was muß dafür erfüllt sein ( Bearbeitungszeit, usw.. )?

Gruß aus dem Norden

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Servus ArJa,

ich kenne Deinen Fall insgesamt nicht, kann daher nur auf Deine konkrete Frage Stellung beziehen. Was genau erfüllt sein muß,
weiß ich auch nicht, da können andere sicherlich gut drauf antworten. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob es bei einem 11-jährigen Kind überhaupt noch Sinn macht, auf Umgang zu pochen. Wie der Richter schon zutreffend gesagt hat, ist bei diesem Alter der Kindeswunsch entscheidend. Ich lese heraus, dass Deine Tochter zur Zeit den Umgang ausschließlich mit der Mutter haben möchte. Zumindest scheint es so. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass pubertierende Töchter in dem Alter sicherlich ganz viele andere Dinge zu tun haben, als Zeit mit den Eltern zu verbringen. Könntest Du Dich damit anfreunden es einfach gut sein zu lassen? Ich denke, dass Du Dir damit eine Menge Frust, Ärger und Enttäuschung sparen würdest. Konzentriere Dich mehr auf Dich selbst. Teile Deiner Tochter aber in geeigneter Form einfach mit, dass Sie trotzdem jederzeit zu Dir kommen kann, wenn Sie das möchte. Sei einfach ein cooler Vater, der einerseits loslassen kann, aber auch präsent ist, wenn seine Tochter ihn braucht. Damit wirst Du in ein paar Jahren als Vater hoch im Kurs stehen. Spätestens dann, wenn das Mutter-Tochter Verhältnis im Alltag seine ersten Risse bekommt, weil die Mutter nämlich weder den Urlaub mit ihren Freundinnen noch das 3. Piercing erlaubt oder mit ihrem Muttertiergehabe einfach nur noch nervt Wink

Mit besten Grüßen,
Markus
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#3
Hallo ArJa,

in meinem Sorgerechtsstreit (http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6140) war die letzte Verhandlung vor Gericht im Juni 2013. Der Richter hat keine Entscheidung getroffen. Zum Jahreswechsel 2013 / 2014 hat der die Akte weggelegt, ohne eine Entscheidung getroffen zu haben. Seither ist nichts mehr passiert - weder in die eine noch in die andere Richtung.

Das mal als Maßstab. Die Dauer deines Verfahrens scheint also nichts außergewöhnliches zu sein.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
http://www.väterwiderstand.de/index.php/...schleppung
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#5
Derselbe Richter bearbeitet auch mein Scheidungsverfahren.

Gestern habe ich die 48. Überweisung Trennungsunterhalt getätigt.......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Hm-

in diesem Zusammnhang eine weitere Frage meinerseits:

wenn ich einfach zu den Verhandlungsterminen nicht mehr persönlich erscheine (nur meinen Anwalt hinschicke) mit der Begründung, ich würde das ganze Theater eh nicht mehr ernst nehmen können - schliesslich zeigt der Richter seinen Unwillen zur Entscheidungsfindung überdeutlich -

kann man mir das als Mißachtung des Gerichts auslegen, ist das strafbar und wieviel kostet der Spaß?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Wenn du nicht persönlich geladen bist, interessiert das keinen Richter. Wenn du geladen bist, stehen die Folgen einer Nichtbeachtung auf deiner Ladung.
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#8
Manchmal fehlt die Belehrung über die Folgen der Zuwiderhandlung und dann kann auch kein Ordnungsgeld verhängt werden. Im Übrigen kann man Richter auch aus Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn man denn Arbeit machen will.
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#9
Wenn du dem Richter gerne mitteilen möchtest, was du über ihn denkst, frage ich mich, warum du dann noch deinen RA hin gehen lassen willst.
Die Kosten kannst du dir doch dann sparen oder nicht?
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#10
Der Anwalt vertritt mich seit März 2010, ihm jetzt das Mandat zu entziehen macht wohl auch keinen Sinn mehr, vor allem, da er ansonsten keinen schlechten Job gemacht hat.

Das mit dem Befangenheitsantrag überlege ich mir jetzt ernsthaft.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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