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Bekanntlich lebt ja mein Sohn (12,5 Jahre) seit Ende März 2013 bei mir. Wegen einer Umgangsvereinbarung ist die Mutter bisher nicht tätig geworden.
Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.
Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.
Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.
Nun frage ich mich:
-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?
-Womit komme ich eigentlich in Verzug?
-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?
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Die Begründung für das Schreiben des Anwalts ist, dass er Geld verdienen möchte und als Anwalt keinen Erfolg für sein Geld schuldet.
Die Begründung für den Auftrag der Mutter ist Wunschdenken und Unkenntnis der Rechtslage.
Letzterer war ihr Analwalt wohl auch nicht gewillt abzuhelfen.
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http://www.drk-durlach.de/kur/a-z.html
Zitat:Alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben, können eine Müttergenesungskur in Anspruch nehmen. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Auch können die Kinder bereits aus dem Haus sein. Es gibt keine Altersgrenze.
Danach geht es ohne Weiteres. Allerdings nicht ohne Deine Zustimmung. Aber auch ohne Kind.
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Das ist völliger Unsinn, was die RA'in da schreibt. Diese MuKi-Kuren werden in Trennungssituationen leider oftmals dazu benutzt, um eine geplante Entfremdung des Kindes vom Vater voranzutreiben. Wenn man sieht, daß Dein Sohn erst seit einem Jahr bei Dir wohnt, scheint das wohl die Strategie der KM und ihrer Anwältin zu sein.
Um eine Entscheidung Deinerseits überhaupt erst notwendig zu machen, müsste die KM Dir erstmal den ärztlichen Befund liefern. Solange sie das nicht macht, gibts für sie auch keine Möglichkeit, Dich in Verzug zu setzen. Die Vorraussetzung für eine solche Kur ist ein ärztlicher Befund. Dieser ist wiederum der Beantragung zur MuKi-Kur beizulegen. Final ist Dir dann der positive Bescheid vorzulegen. Beantragung zu solch einer MuKi-Kur, ohne dass das Kind bei der Mutter lebt, ist -sagen wir es mal so- ungewöhnlich.
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01-04-2014, 20:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2014, 20:13 von karlma.)
(01-04-2014, 20:09)raid schrieb: Mein Gefühl ist, dass die Kindesmutter ein schlechtes Gewissen hat, weil sie sich bis dato nicht um Umgang gekümmert hat. Nun möchte sie Mitleid erregen und dich mit einer Mutter-Kind-Kur "überfallen".
Ich denke eher, dass sie sich den nächsten Urlaub mit dem Kind weitgehend schenken lassen möchte.
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Was die Mutter macht, interessiert mich nicht. Aber was soll das Kind bei einer Maßnahme, die an den Belangen der Mutter orientiert ist? Im Link steht nämlich auch:
Mutter-Kind-Kur:
Die Mutter führt zusammen mit ihrem Kind/ihren Kindern die Kur durch. Im Vordergrund steht jedoch auch bei dieser Kur die medizinische und sozialtherapeutische Hilfe für die Frau. Zusätzliche Beratungsgespräche, gemeinsame Angebote für Mutter und Kind sowie altersgemäße Kinderbetreuungsprogramme ergänzen das Kurangebot. Das Alter der mitkurenden Kinder sollte 12 Jahre nicht übersteigen; dies gilt nicht für behinderte Kinder. Die Nachfrage nach Mutter-Kind-Kuren steigt ständig.
Ich frage ich mich auch, was im Antraggsformular für unseren Sohn angegeben wurde.
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(01-04-2014, 20:09)raid schrieb: Minimum muss aber dein Sohn irgendwann vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtet worden sein bzw. werden. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Im letzten Jahr nicht - das müßte ich ja mitbekommen haben. Es haben aber Tests in einer kinderpsychiatrischen Praxis stattgefunden - einerseits, um seine Lese- und Rechtschreibstörung nach ICD-10 zu diagnostizieren; andererseits ergaben sich Auffälligkeiten derenhalben er jetzt alle 2 Wochen zur Therapie geht.
Edit wg. der Inverzugsetzung: Kann es sein, dass die RAin meint, einen hinreichenden Grund zur VKH-Beantragung zu haben, wenn ich nicht reagiere? Anders kann sie m. E. mit der Mutter kein Geld verdienen...
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(01-04-2014, 20:18)raid schrieb: Es gibt keine Altergrenze ;-) Mutter-Kind-Kur mit einem 50-jährigem Bub und einer 80-jährigen Mama.
Keine Altersgrenze für die Mutter.
Wenn der Junge therapiert wird, würde ich als ersten den Therapeuten fragen. Dessen Arbeit kann mit so einer Maßnahme über den Haufen geworfen werden.
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(01-04-2014, 21:43)karlma schrieb: Wenn der Junge therapiert wird, würde ich als ersten den Therapeuten fragen. Dessen Arbeit kann mit so einer Maßnahme über den Haufen geworfen werden.
Er hat morgen ´ne Sitzung. Da werde ich das im Vorfeld ´mal ansprechen.
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Als ich das gelesen habe, dachte ich "na, das ist mal was Neues". Aber bei diesen Sachen, die wir hier allzu oft diksutieren, steckt immer hinterm Busch der Teufel.
Was die "Rechtslage" hier angeht, bin ich leider überfragt. Also müssen wir analytisch vorgehen, denn die Anwältin macht, was diese Schurken immer machen: Das Wohl des Kindes vordergründig erwähnen, um im Hintergrund der Mutter einen wie auch immer gearteten Vorteil zu verschaffen.
Fakt ist, dass ich durch meine Kundschaft weiß, wie eine sog. Mutter-Kind-Kur funktioniert. Die Mutter macht die Kur, indem das Kind fremdbetreut belustigt wird und die Mutter ein wenig Fitness, psychologische Gespräche und Urlaub machen kann. Eigentlich müsste es heißen: Mama Urlaub auf Staatskosten.
Sicher gibt es Mütter die das auch mal brauchen und ich möchte es daher auch erwähnen. Meine Freundin war mal so fertig, dass ich es ihr empfahl. Überarbeitet. Nie im Urlaub zuzügl. Kinderbetreuung. Antwort der Krankenkasse:
Sie waren nicht genug beim Arzt! Hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar und du weißt nun, was deine Ex so macht in ihrer Freizeit: Arztbesuche.
Nach unserem Soh wurde überhaupt nicht gefragt. Da Dein Kind also keiner Kur bedarf, kann die Mutter diese 6 Wochen auch alleine ausruhen.
Ich persönlich halte es für eine Taktik, in der Kur das Kind umzudrehen um dann nach Hause zu kommen und einen anwaltlichen Brief an das Gericht schreiben zu lassen, in dem beantragt wird, dass das Kind unbedingt bei der Mutter wieder wohnen will.
Irgendwie sagt mir das mein Bauchgefühl.
Zusätzlich würde ich einen Anwalt der was taugt (viel Spaß bei der Suche....) fragen, ob man Dir bei einer Ablehnung einen Strick draus drehen kann. Ich vermute aber, dass würde nicht ganz so leicht.
Nur ist Deine Situation nicht einfach. Gibst Du Dein Ja-Wort nicht, wird Mama zum Kinde gehen und sagen: Dein Papa will nicht, dass wir beide ans Meer fahren.
Gibst Du Dein Ja-Wort, kommt oben beschriebenes Szenario.
Also durchzocken und ablehnen. Ich sehe keine andere Möglichkeit.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2014, 22:12 von Skipper.)
Moin.
Was spricht dagegen, der Mama (und der Kasse) vorzuschlagen, daß Mama ihre Kur machen soll und... der Vater währen dessen mit dem Kind ans Meer fährt, statt Weißkittel, die immer mit so doofen Spritzen und dicken Aua-Nadeln kommen ...
und das dem Kind auch so vermitteln.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-04-2014, 22:38 von TSV 1860 Muenchen.)
(01-04-2014, 21:51)Nappo schrieb: Ich persönlich halte es für eine Taktik, in der Kur das Kind umzudrehen um dann nach Hause zu kommen und einen anwaltlichen Brief an das Gericht schreiben zu lassen, in dem beantragt wird, dass das Kind unbedingt bei der Mutter wieder wohnen will. Genau das wird passieren! Siehe auch meinen 1. Beitrag (#5) zu diesem Thread.
the notorious iglu
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Ich finde ihr überbewertet das. Der Sohn fährt mit oder er lässt es bleiben. Darüber hinaus, kann sich die Mutter bekuren lassen, bis die Schwarte kracht.
Naja, man wird halt übervorsichtig Thimo. Vor allem, wenn man nur einen Schuß frei hat.
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(02-04-2014, 11:03)Timo Sassi schrieb: Ich finde ihr überbewertet das.(...) Das denke ich auch. Warum sollte ausgerechnet während dieser paar Tage Kur das Kind 'umgedreht' werden und während der normalen Umgangszeiten nicht?!
Vielleicht ist der Aufenthalt auch für das Kind hilfreich, vielleicht wird sogar die gute Beziehung zum Vater geachtet und gefestigt oder es werden Probleme des Kindes erkennbar.
Nicht überall sitzt der Teufel, wo manch Vater ihn vermutet.
S.
the notorious iglu
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Wenn der Sohn die Zeit mit seiner Mutter verbringen möchte, ist das sein gutes Recht genauso wie es sein gutes Recht ist, Zeit mit seinem Vater verbringen zu wollen. Wenn er es nicht möchte, wird man ihn kaum dazu zwingen können oder wollen.
Der Junge wird dazu schon ein Meinungsbild entwickeln.
Und davon abgesehen hat der Junge seinen Willen, beim Vater bleiben zu wollen, in der Vergangenheit durchgesetzt und er wird sich innerhalb von ein paar Wochen nicht "umdrehen" lassen.
Diese These sollte man einmal überdenken und gründlich auf den Wahrscheinlichkeitsgehalt abklopfen und darüber hinaus etwas weniger Paranoia frühstücken oder weniger Zeit mit den Waschweibern des Viertels verbringen. Das färbt nämlich ab!
Nachdem was Wackelpudding so erzählt, wird sich sein Sohn sowieso nicht darauf einlassen und damit wäre das Thema dann auch erledigt.
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Mein Sohn war im Alter von 11 Jahren auch auf einer "Kur". In der ersten Woche habe ich ihn begleitet, in den anschließenden 2 Wochen seine Mutter. Die Zeit reichte, bei den Therapeuten und beim Kind einiges ins Gegenteil zu verkehren. Es ist allerdings nicht geschafft worden, dass der Junge sich gegen mich hat wenden lassen.
Wir werden ja erfahren, was draus geworden ist.
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Meine Kinder wurden auch 2 mal mit zur Kur der Mutter geschleppt und fanden es sterbenslangweilig.
Es gab nur eine lustlose Betreuung mit Kindern ganz anderen Alters.
Zudem scheint es da die reinste Waffenmesse für entsorgungswillige Mütter zu sein.
Meine kam beide Male gut aufmunitioniert und voller Kampfgeist zurück.
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Vorab: Ich hatte wirklich nicht damit gerechnet, dass so viele Reaktionen kommen. Danke dafür!
Also, ich habe mich bei ´ner Krankenkasse erkundigt: Beide Eltern können bei Zustimmung des anderen Elterteils eine Kur mit den Kindern machen; es ist nicht notwendig, dass Mann/Frau der betreuende Elternteil ist. In der Regel reicht wohl die Erwartung, dass der kurende Elternteil eine Entlastung erfährt. Vielleicht ist es für den einen oder anderen Hochbelasteten hier interessant/möglich, so etwas durchzusetzen.
Mein Sohn ist gerade von der Therapie zurück. Demnächst kann ich der Anwältin der Mutter Folgendes mitteilen, was die kindertherapeutische Praxis bei Nachfragen bestätigen würde:
"Ihr v. g. Schreiben wurde mit (Sohn) in einer therapeutischen Sitzung bearbeitet. Im Ergebnis ist es so, dass (Sohn) nicht mit seiner Mutter zur Kur möchte. Aus therapeutischer Sicht bestehen Einwände dagegen, dass (Sohn) seine Mutter in eine auf deren Belange orientierte Maßnahme begleitet; dies widerspräche den hier verfolgten therapeutischen Zielen. Es wäre auch davon auszugehen, dass bereits Erreichtes beschädigt würde."
Mal schauen, wie mit dieser Info dann umgegangen wird...
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Gute Antwort.
Ich würde allerdings die Ablehnung des Sohnes nach hinten stellen.
Sowohl räumlich als auch in der Bedeutung für die Absage.
Wenn sein Wille im Vordergrund steht, könnte wieder ein Wettstreit um seinen Willen entstehen.
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Ja, das werde ich ändern... danke!
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Hast Du das schriftlich von dem Therapeuten? Falls nicht, wuerde ich mir das schriftlich geben lassen und dann einfach nur mit einem Dreizeiler an die Rechtsverdreherin der Ex schicken.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Nö. Wie geschrieben: Man würde es auf Nachfrage so bestätigen... entsprechender Vermerk ist in der Patientenakte...
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Hm, schriftlich waere besser. Ansonsten koennen die bei entsprechenden Druck auch ihre Meinung aendern, bzw. andere Aussagen machen. Ev. kannst Du ja mal freundlich nachfragen ob sie Dir das nicht schriftlich geben koennen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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