01-04-2014, 20:10
Das ist völliger Unsinn, was die RA'in da schreibt. Diese MuKi-Kuren werden in Trennungssituationen leider oftmals dazu benutzt, um eine geplante Entfremdung des Kindes vom Vater voranzutreiben. Wenn man sieht, daß Dein Sohn erst seit einem Jahr bei Dir wohnt, scheint das wohl die Strategie der KM und ihrer Anwältin zu sein.
Um eine Entscheidung Deinerseits überhaupt erst notwendig zu machen, müsste die KM Dir erstmal den ärztlichen Befund liefern. Solange sie das nicht macht, gibts für sie auch keine Möglichkeit, Dich in Verzug zu setzen. Die Vorraussetzung für eine solche Kur ist ein ärztlicher Befund. Dieser ist wiederum der Beantragung zur MuKi-Kur beizulegen. Final ist Dir dann der positive Bescheid vorzulegen. Beantragung zu solch einer MuKi-Kur, ohne dass das Kind bei der Mutter lebt, ist -sagen wir es mal so- ungewöhnlich.
Um eine Entscheidung Deinerseits überhaupt erst notwendig zu machen, müsste die KM Dir erstmal den ärztlichen Befund liefern. Solange sie das nicht macht, gibts für sie auch keine Möglichkeit, Dich in Verzug zu setzen. Die Vorraussetzung für eine solche Kur ist ein ärztlicher Befund. Dieser ist wiederum der Beantragung zur MuKi-Kur beizulegen. Final ist Dir dann der positive Bescheid vorzulegen. Beantragung zu solch einer MuKi-Kur, ohne dass das Kind bei der Mutter lebt, ist -sagen wir es mal so- ungewöhnlich.