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Pfändung
#1
Big Grin 
Hallo
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Vollstreckungsbeschluß. Ich wurde anfang 2013 nach §850c wegen rückständigem Unterhalt direkt bei den Drittschuldnern gepfändet damals noch im Namen der Kinder,weil dieser Beschluß so intelligent verfasst war, so das ihn niemand so richtig verstanden hat gab es im laufe des Jahres mehrere klarstellende Beschlüsse.
So kam dann ein Beschluss das laufender Unterhalt auch gepfändet ist sowie einer der besagt wie die Reihenfolge bei den Drittschuldner ist , bei der vielzahl der Beschlüsse änderte sich irgendwann auch der Name des Gläubigers auf einmal waren es nicht mehr die Kids sondern die Exe.
Ende letzten Jahres hat nun der RA der Exe einen Beschluss nach §850d erwirkt der mich auf 800€ setzt gegen den ich Erinnerung einlegte mit der Begründung wäre zu wenig wurde mir leider ablehnen beschieden . Anfang diesen Jahres habe ich nun wieder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt und beantragt den Beschluss aufzuheben da in diesem Beschluss Exe als Gläubigerin steh und nicht die Kinder.
Nun schreibt der RA an den Rechtspfleger das es eine Namensverwechslung seitens des Gericht war und er den Fehler in seinem Antrag übernommen hat und meine Antrtag abgelehnt werden soll.
Ich möchte das so aber nicht hinnehmen und dem Ra schon noch etwas Arbeit bescheren deshalb hätte ich von euch gerne ein paar Antworten wie ich dem entgegen treten könnte. Big Grin

gruss
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#2
Deinen Antrag kannst du ja trotzdem aufrecht erhalten. Aber Sinn hat nur der Versuch, den Pfändungsfreibetrag noch etwas höher zu bekommen. Führe dazu die üblichen Punkte auf. Kosten der Fahrt zur Arbeit, erhöhte Wohnkosten wegen ortsüblich höherer Miete, gleichrangige weitere Unterhaltspflichten...
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#3
Ja leider nützt mir das nicht viel!. Ich arbeite nicht mehr , die Wohnung ist auch günstig und meine Frau steh auch hinter den Kindern die ich seit bald 3 Jahren nicht mehr gesehen habe. Nächsten Monat stell sich mir ja eine neue Frage zu diesem Thema , denn dann wird mein ältester 18 und dann greift dieser Beschluss ja im bezug auf laufenden Unterhalt für ihn nicht mehr . Wie es dann weiter geht wenn er auch noch was haben will weis ich noch nicht von 800 eu werde ich ihm wohl nichts zahlen können .
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#4
(07-04-2014, 23:13)anor-al-mal schrieb: Nächsten Monat stell sich mir ja eine neue Frage zu diesem Thema , denn dann wird mein ältester 18 und dann greift dieser Beschluss ja im bezug auf laufenden Unterhalt für ihn nicht mehr .

Doch, sicher. Der Titel gilt weiter, wenn nicht ausdrücklich eine Begrenzung auf den 18. Geburtstag drin steht. Und selbst wenn er nicht mehr gilt: Mindestens ein Jahr können auch Rückstände nach §850d gepfändet werden, bei dir aber vermutlich viel länger.
§850d ZPO gilt für alle Unterhaltsansprüche, egal ob Ex oder volljährig oder minderjährig.
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#5
Ja genau so sieht es aus!!. Mein Ziel wäre das die diesen Beschluss wegen diesem Fehler aufheben. Klar bekommt sie dann einen neuen , wenn sich das aber noch bis Mai hinzieht dürfte der nur noch über Rückständigen Unterhalt und laufende für den Jüngsten gehen und ich müsste einen höheren Freibetrag haben da ich ja für den 18 jährigen bestimt auch noch was zahlen darf .

Die Titel sind befrist , beim ältesten bis zum 18 Geburtstag
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#6
Hallo hab schon wieder einen Pfändungbeschluß
.Im Dezember2012 wurde in meiner Abwesenheit und ohne meine Kenntnis zwischen meiner damaligen Rechtsvertretung und dem Anwalt meiner Exfrau ein Vergleich über Trennungsunterhalt geschlossen. Der Vergleich besagt das ich für April bis November 2011 Trennungsunterhalt zu zahlen habe, Zahlungen für drei Monate wurden von Exe angegeben und berücksichtigt und von der gesamten Summe abgezogen so das der Vergleich auf eine Summe x lautete weiter steh drin dass mit Zahlung dieser Summe keine Fprderungen gegen mich mehr bestehen . Allerdings wurde in dieser Vergleichsverhandlung weder von der Gegenseite noch von meiner Rechtsvertretung die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen darüber hinaus geltend gemacht, denn ich hatte nachweislich bereits Juli 2011 bis März 2012 gezahlt.
Nachdem mir der Beschluss bekannt wurde, ich lebte damals im Ausland, habe ich sofort meinen damaligen Rechtsbeistand informiert erhielt aber die Antwort das der Vergleich rechtskräftig wäre . Heute nun erhielt ich einen Pfändungsbeschluss über genau diese Summe die in dem Vergleich steh mir stellt sich nun die Frage wie ich dagegen vorgehe da ich diese Summe bereits gezahlt habe ?.
Gruss
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#7
Erinnerung oder Vollstreckungsgegenantrag mit der Einrede der Erfüllung stellen.
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#8
In der Vollstreckungsabwehrklage gegen EXE wurde nun ihr Prozesskostenhilfeantrag mangels Aussicht auf erfolg abgelehnt Smile
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#9
Das muß nicht heißen, das EXE eine Rückzieher macht.
Hat meine damals auch nicht. Gibt ja noch die Möglichkeit der Beschwerde.
Und einen neuen Anwalt findet man fast problemlos, wenn der aktuelle seine
Felle schwimmen sieht (sprich: seine Vergütung mangels Masse knicken kann).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
Nächsten Dienstag werde ich es wissen, dann ist Verhandlungstermin.
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#11
Die Pfändung ist nun vom Tisch und Exe darf alle Kosten tragen!!Big GrinBig Grin
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#12
So soll es sein.
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#13
Bravo.

Meine Exe ist noch wacker dran, am "Zähne ausbeissen" - versuchte Gehaltspfändung im Juli verlief erfolglos, weil der Arbeitgeber kein Drittschuldner mehr ist ( Lohnfortzahlung - Sechs-Wochen-Frist war bereits überschritten). Kontenpfändung hat sie noch nicht versucht - die endet aber dann ähnlich, ich habe keine 50.- € mehr auf der Bank.
Schauen wir mal, was so alles noch kommt.

Ach ja, Strafanzeige wegen § 170 StGB hat sie schon erstattet.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Der 170er läuft bei mir nun auch schon zwei Jahre,da wird auch nix mehr passieren da sie wissen das sie mir nicht an den Karren p.... könnenAngelBig Grin
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#15
Ich warte seit zwei Jahren darauf, dass jemand bei meiner Postadresse in DE erscheint und pfändet bzw. versucht mein Konto zu pfänden (200-300EUR drauf). Nichts passiert,bin mit richterlichen Beschlüssen, Zahlungsaufforderungen und Strafen aus Frankreich überzogen, es versucht aber keiner einzusammeln.
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#16
(22-09-2014, 17:58)Pennfred schrieb: Ich warte seit zwei Jahren darauf, dass jemand bei meiner Postadresse in DE erscheint und pfändet bzw. versucht mein Konto zu pfänden (200-300EUR drauf). Nichts passiert,bin mit richterlichen Beschlüssen, Zahlungsaufforderungen und Strafen aus Frankreich überzogen, es versucht aber keiner einzusammeln.

Hast Du eine Meldeadresse in Deutschland hinterlasen? Ich nehme an, der (deutsche) Staatsanwalt hat sich schon über die BAFIN alle erreichbaren Kontodaten besorgt und leistet keine weitere Amtshilfe seinem Kollegen in Frankreich - bringt zu wenig ein. Keine Ehre, kein Erfolg - nichts.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Also, ich habe eine Postadresse, welche dem französischem Gericht vorliegt und an die es Schriftstücke senden kann. Ich habe mich ordentlich in DE abgemeldet mit neuer Adresse in Brasilien. Es gibt sogar noch ein Konto in DE mit 100EUR drauf.

Postadresse in Deutschland.
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#18
Zu der Adresse in Brasilien - hat das jemals ein deutscher Büttel überprüft, also nachgefragt, oder was hingeschickt oder so?

Oder begnügen die sich alle damit, die Post an die deutsche Postadresse zu senden - Post zugestellt, Inhalt egal...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Brasilien kann ich nicht sagen. Wir müssten beim französischen Konsulat in Brasilien nachfragen, da das die Adresse ist, hehe. In Deutschland ist auch noch nichts angekommen. Normalerweise landet alles beim Anwalt
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#20
Ich dachte immer, die Zustellung ist auch dann erfolgt,
wenn der Beschluß (PfÜB) in der Gerichtskantine ausgehängt wird.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#21
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine öffentliche Zustellung erfolgen

http://dejure.org/gesetze/ZPO/185.html
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#22
Für mich (und Pennfred und andere) ist es weniger von Belang, ob irgendein Robenständer irgendwas für rechtens, rechtsgültig oder sonstwas erklärt hat. Meinetwegen können die ihre Papiere mitnehmen aufs Klo für hinterlistige Zwecke.

Wesentlich ist die Information, ob man einer Pfändung körperlich entgehen kann. Indem man zum Beispiel bei der Abmeldung in Deutschland irgendeine Adresse in irgendeinem Land angibt, ohne dann dort tatsächlich zu sein. Wenden die deutschen Behörden irgendwelche Kosten und Mühen auf, den Delinquenten dort tatsächlich aufzuspüren, oder handeln sie nach bekannter deutscher Beamtenmentalität - wegen Auswanderung nicht zuständig, Deckel zu, nächste Akte....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
@Austriake

Völlig richtig. Mir ist das egal, was die beschließen. Ich bin weg und habe nicht vor wieder im Pfändungsland zu leben. Ich bin in einem Land, in welchen man mich nur mit erheblichem Aufwand ausfindig machen kann und wenn, dann müssen die Beschlüsse und Urteile noch anerkannt und vollstreckt werden. Dann ziehe ich um, was ich ohnehin alle zwei Jahre machen muss und die Robenständer (hähähä) fangen wieder bei Null an.

Gruß

Pennfred
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#24
Die Frage danach, was der Gerichtsvollzieher pfänden darf, ist hier ganz gut dargestellt:
Privatinsolvenz – was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Grob gesagt alles, was wertvoll ist. Es bleiben Verpflegung, Religionsbedarf, einfache Einrichtung und einfache Kommunikationsmittel, wie Handy, Fernseher und Arbeitsmittel.

Statt GV könnte aber auch der Zoll oder das Finanzamt zum Pfänden kommen. Wenn der Zoll kommt, nimmer der einfach alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist und verkauft es dann hier: http://www.zoll-auktion.de/.
https://t.me/GenderFukc
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#25
Die Pfändung des Kindesunterhalts ist im November beendet.

Die Pfändung des Trennungsunterhalts ist von Tisch dort wurde festgestellt das ich gezahlt habe und sogar über zahlt habe ca 165 €.

Nun musste ich feststellen das bereits 2013 auf einen Tagesgeldkonto das für mein kind war ,gepfändet wurde das war mir aber bis dato nicht bekannt da ich zum damaligen Zeitpunkt im Ausland war.
Weis jemand ob eine Bereicherungsklage über rund 600 € möglich ist und erfolg haben könnte?
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