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Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt
#1
Hallo zusammen ....

Ich bin ganz neu in dem Forum und brauche mal ein paar Ratschläge v
on ebenfalls gebeutelten... Sad

Zu den Fakten :

Ich bin Vater aus einem One Night Stand eines mittlerweile 3 Jährigen Sohnes den ich noch nie
gesehen habe, da die Mutter von Tag 1 an Umgangsboykott betreibt.
Ich habe immer brav meine Lohnabrechnungen beim Jugendamt eingereicht.Da ich stets nur um die 1000 Euro verdient habe ...hat das Jugendamt Klage gegen mich eingereicht und nen Titel gegen mich über 100 Prozent des Mindesunterhaltes befristet bis zum 6 Lebensjahr erwirkt.Berechnet wurde das ganz fiktiv.Ich bin verpflichtet mir nen Nebenjob zu suchen ,ins Ausland zu gehen usw usw .....alles irgentwie völlig Lebensfremd....Rechtskräftig ist das ganze seit diesen Monat.....

Ich gehe davon aus das die Mutterbehörde den Gerichtsvollzieher losgeschickt hat.......

Was passiert jetzt mit dem Titel wenn der kommt und meine Zahlungsunfähigkeit feststellt und ich die Eidstattliche abgebe?

Lohnt eine Klage auf Herabsetzung des Titels und womit soll ich das begründen ?Ich meine die kommen mir doch sicher wieder mit Nebenjob usw usw ???
Stimmt es des das mein Einkommen auf Harz 4 Höhe gepfändet wird wegen dm Rückstand ?

Für Tipps wäre ich sehr Dankbar ...daaa ich bisher von Anwälten,Schuldenberatungsstellen immer nur höhre.....man kann da nix machen usw usw.....Huh
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#2
Nein.
Lohnt sich nicht.

Besser ist es du bedienst den Titel und gehst zum Jobcenter um aufstockendes Hartz4 zu beantragen.

Die titulierten Unterhaltszahlungen gehen von deinem Einkommen ab und werden quasi vom JC ersetzt.
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#3
Bei dem Einkommen bekommst du doch Verfahrenskostenhilfe, hast du schon mal auf Umgang geklagt?
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#4
ja genau, umgang gerichtlich festsetzen lassen UND die kosten vom JC oder JA für den umgang ersetzen lassen!

bist du unter 900 eur verdienst netto???

bb
netlover
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#5
Ich weiss, dass Amtsgerichte eine Fallbeilrechtspflege betreiben, OLGs sich nicht um höhere Instanzen scheren weil sie die Berufung einfach ausschliessen können und dass Aufstocken stressfreier ist wie durchklagen. Trotzdem sollten Diejenigen, die das durch- und aushalten, den Gerichtsweg so weit wie möglich ausschreiten. Das BVerfG hat sich erstaunlich oft mit fiktivem Einkommen beschäftigt und dafür enge Grenzen gezogen:

Dreimal fiktives Einkommen abgelehnt, insbesondere wegen Unzumutbarkeit von Nebentätigkeiten und Wischiwaschi-Pseudobegründungen der Untergerichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207

Einschränkung bundesweiter Bewerbungen, da rächt ers sich wenn man das Umgangsrecht nicht konsequent eingeklagt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=94

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2983

Unmögliche Einkommenssteigerungen abgelehnt, allein der Vorwurf man hätte sich nicht beworben reicht nicht um fiktives Einkommen zu verhängen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=416

Persönliche Voraussetzungen sind immer zu prüfen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=34
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#6
(08-04-2014, 08:57)p schrieb: Bei dem Einkommen bekommst du doch Verfahrenskostenhilfe, hast du schon mal auf Umgang geklagt?


Nein eingeklagt habe ich bisher nix....

Ich hatte mich schriftlich ans Jugendamt gewannt...die haben dann nen 'Vermittelungsgespräch' zwischen mir und der 'Kindesmutter'gemacht.
Das ganze fand dann im Jugendamt statt.
Sie war mit ihrem Partner da und erzählte was von wegen die beiden wollen heiraten und der Typ will den Kleinen Adoptieren.
Daraufhin habe ich mich nicht weiter beim Jugendamt gemeldet weil ich dachte..Gut wenn die Heiraten und er Adoptiert dann hat der kleine ja wenigsten ne ruhige Kindheit und ich bin die Schergen vom Amt los.....
Geheiratet haben die bis heute nicht.....angeblich Heiraten sie im Sommer ...
Jetzt habe ich um mich mal ins Gedächniss zu rufen ihr nen Brief geschrieben mit der bitte um Auskunft über die persönliche Verhältnisse des Kindes....Zurück kam ein nichstagender 3 Zeiler (nach Rücksprache mit dem Jugendamt wie sie schrieb)..und ...Eine bitte ich möge mich doch bitte mal Entscheiden was denn nun mit Umgang ist....
Könnte das ne Falle sein ?Bekannte haben mir erzählt das sie mit dem Brief zu ihrem geliebten Jugendamt rennen will...
Besteht hier die Gefahr das wenn ich ihr jetzt schriftlich gebe das ich auf mein Umgangsrecht verzichte wenn sie heiratet und er adoptiert....Das mit das Amt hinterher nen Strick rausdreht....?????
Also wenn er gelogen hat mit Adoption um weiter Kohle bei mir abzugreifen...bin ich dann mein Umgangsrecht los?Wie würdet ihr euch jetzt Verhalten?
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#7
vergiss das mit dem Adoptieren ganz schnell...

Wenn dann wird die Adoption durchgezogen, wenn das Kind erwachsen ist und kein Unterhalt mehr fällig ist, sonst wäre der neue Partner schön blöd.

Aber wenn du deine Zustimmung zur Adoption gibst, sieht es mit Umgang ganz schlecht aus. Da bricht dann jegliche Argumentation zusammen.

Heiraten der Ex bringt dir auch kein Vorteil, höchstens, dass dann das Jugendamt keinen UV mehr bezahlen wird und damit das Verfolgungsinteresse etwas geringer wird.

Du solltest deine Finanzen dahin gehend bereinigen, dass du ein nackter Mann bist, dem Pfändungen egal sind. Danach kannst du kannst du entweder Aufstocker machen, oder/und eben gegen die Titel weiter klagen und die Justiz beschäftigen bis sie zusammenbricht.
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#8
Wie ist denn das Kind entstanden? War es deiner Ansicht nach eine Szenerie, die auf ein "ich will jetzt einfach mal ein Kind" der Mutter hindeutet? Oder habt ihr in beiderseitig volltrunkenem Zustand wie so oft einfach vergessen, dass Kondome nicht nur vor Krankheiten schützen? Und was ist die Mutter für ein Typ? Ich glaube nach dem bisher gesagten auch nicht, dass in den nächsten 15 Jahren eine Adoption stattfinden wird.

Davon unabhängig würde ich einfach mal auf Umgang klagen. Erstens, um das KInd überhaupt einmal zu sehen und zweitens: Wenn sie wirklich adoptieren will, könnte das die Dinge etwas beschleunigen.
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#9
(08-04-2014, 11:48)MitGlied schrieb: Du solltest deine Finanzen dahin gehend bereinigen, dass du ein nackter Mann bist, dem Pfändungen egal sind. Danach kannst du kannst du entweder Aufstocker machen, oder/und eben gegen die Titel weiter klagen und die Justiz beschäftigen bis sie zusammenbricht.


Bargeld und Geld (Vermögen) auf dem Konto habe ich ja leider nicht...

Wie ist denn das mit der Pfändung von Haushaltsgegenständen? ..

Pfändet der Gerichtsvollzieher jetzt meine Schrankwand (600 Euro neu )

PC circa 6 Jahre alt mit neuem Boxensystem....

nagelneues Festnetztelefon???

Fachbildschrim neuwertig um die 250Euro ....

Nimmt der etwa auch Waschmaschine ,Microwelle usw mit ????
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#10
Der Gerichtsvollzieher ist vor allem an GELD interessiert (egal ob bar oder unbar), deine Sachen sind eher 2t-rangig und auch teilweise geschützt.
Denke auch an das vermoderte Sparbuch aus Jugendzeiten. Das ist natürlich pfändungstechn. interessant. Gleiches gilt, wenn deine Eltern Geld auf deinem Namen geparkt haben.

Übrigens wird Kindesunterhalt nach 850d ZPO gepfändet, d.h. die Freibeträge liegen tiefer, gehe mal von 900€ aus.

Schrankwand pfänden? Machst du Witze? Höchtens wenn die aus sauteurem Teak-Holz wäre...

PC ist gefährdet, wird aber in der Regel nur gepfändet wenn neu und keine berufliche Verwendung.

1 Bildschirm oder TV darf nicht gepfändet werden. Telefon auch nicht, wenn kein Luxus.

Wenn der offizielle Abtransport (also nicht selbst Hand angelegt) soviel kostet wie der Wert der Sache, bringt die Pfändung des Gegenstands nix.
Also würde dein PC noch n Hunni bringen, und jemand vom gericht muss ihn holen, dann lohnt sich das nicht.
Hast du dagegen eine seltene und sichtlich teure Kuckucksuhr mit Tannenzapfen aus purem Gold an der Wand hängen, die einen 4-5stelligen Wert hat, dann lohnt sich der Abtransport. Wink

Haushaltseinrichtung Standardqualität darf nicht gepfändet werden.

Tip: Alles, was gefährdet ist, verkaufst du z.B. deinem Bruder und hast die entsprechenden Nachweise zuhause liegen, falls der GV kommt. Du hast sie also nur geliehen. Dann läuft der GV bei einer Pfändung Gefahr, dass sich wahre Besitzer gerichtlich wehrt. Auf den Aufwand hat kein GV Lust.

Wenn der GV dein Einkommen sieht hat er eh Mitleid mit dir und wenn du freundlich zu ihm bist, wird der auch ganz schnell wieder mit leeren Händen verschwinden.
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#11
(08-04-2014, 10:15)raid schrieb:
(08-04-2014, 07:47)M30 schrieb: Da ich stets nur um die 1000 Euro verdient habe ...hat das Jugendamt Klage gegen mich eingereicht und nen Titel gegen mich über 100 Prozent des Mindesunterhaltes befristet bis zum 6 Lebensjahr erwirkt.

Du musst in Bayern leben ;-) Hier lohnt eine Klage nicht. [...]

Naaa ich hatte gegen die Fiktive Berechnung Beschwerde beim Gericht eingelgt.....daraufhin ging die Sache vors Oberlandesgericht....aber die sind leider auf den selben Zug aufgesprungen....Das Einzige was mir das gebracht hat ist Zeit.....Die Kinderausträgerinn hat sich schwarz geärgert das es nicht sofor Bargeld gab.....
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#12
Das hätte man dir gleich sagen können, dass sie das Fiktive Einkommen ändern. Deutsche Rechsprechung velangen von dir mindest das du 40/h die Woche arbeitest.

Dies lässt jedoch umgehen wenn du den mindest Unterhalt bezahlst und wie von Raid beschrieben Aufstockendes Hartz 4 beziehst.

Damit lassen sie dich meistens in ruhe und gut ist.
So mache ich es.
Arbeite Teilzeit und verdiene 850-1000 Euro Netto.
zahle den mindest Unterhalt von 225 Euro und Stocke auf.
Damit geben sich meine Exe sowie deren JC ruhe und belästigen mich nur alle zwei Jahre zwecks auskunft ob ich den jetzt mehr hätte.
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#13
Zitat:Damit geben sich meine Exe sowie deren JC ruhe und belästigen mich nur alle zwei Jahre zwecks auskunft ob ich den jetzt mehr hätte.
Stimmt, aber du hast dann das eigene JobCenter an der Backe, was dir auf den Sack geht und nachhakt ob du nicht mehr Std. pro Woche arbeiten kannst.
Da kann ein ärztliches Attest mit irgendwelchen Seelenleiden sicherlich nützlich sein.

Des weiteren wird sich das JobCenter auch zieren, dich aufzustocken, im Extremfall steht also wieder eine Klage an, dann aber vor'm Sozialgericht. Die Chancen, dass du gewinnst sind aber gut. Und wenn du bis dahin auch noch eine Umgangsmöglichkeit mit deinem Kind gefunden hast, dann muss sich das JobCenter auch an diesen Kosten beteiligen, bzw. sie sogar komplett übernehmen.
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#14
(08-04-2014, 12:02)p schrieb: Wie ist denn das Kind entstanden? [...]

Naja ich würde ehr Suffbekannschaft sagen.......Gummi geplatzt Wink

Keine Ahnung was das für nen Typ ist ........die Eltern meinten damals ..eine sehr faule Frau....

Für mich war die Sache erledigt nach dem Abend........hatte mal schnell ins Handy gekuckt und gleich 100 Typen gefunden ...


Bis denn ne SMS kam bin Schwanger usw ..den Rest klären wir dann übers Jugendamt...

Zum Umgangsthema....

Muß ich nicht erst wieder zu sonem dämlichen Vermittlungsgespräch beim Jugendamt......und wie passt das dann mit der Adoption zusammen ?

Ich habe ja nen Brief vorliegen wo drinnsteht das der Typ nach der Hochzeit gerne adoptieren möchte...Ich meine ich kann doch nicht erst auf Umgang klagen ..und dann den kleinen zur Adoption freigeben ?!
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#15
Naja ich würde ehr Suffbekannschaft sagen.......Gummi geplatzt Wink
hatte mal schnell ins Handy gekuckt und gleich 100 Typen gefunden ...

-> Vielleicht hab ichs überlesen - wurde damals eigentlich ein Vaterschaftstest gemacht bzw. kannst Du Dir Deiner Vaterschaft überhaupt sicher sein?
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#16
Ist doch auch egal...ob nun gerissen oder geplatzt ...die Rechtsfolgen sind die gleichen....

Ja Vaterschafttest wurde gemacht.....

Was ist daran komisch?Auf größeren Party kommt sowas vor.....das man auch einen Teil von 'ihren' Leuten kennenlernt....

Ja ins Handy sollte man nicht kucken...spart aber oftmals viel Zeit..und Kosten.....
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#17
So egal ist das nicht. Das berührt eine Art von Grundwissen, das einen möglicherweise vor den Rechtsfolgen schützt. Man(n) merkt übrigens, wenn das Gummi reißt.

Ich versuche nur zu folgen. Du warst also auf einer großen Party, bei der es üblich ist, anderer Leute Mobiltelefone zu durchstöbern und mit den Eltern der zukünftig Geschwängerten Gespräche über den zukünftigen gewünschten Ehemann und Adoptivater deines Kindes zu führen. Habe ich das richtig erfasst?
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#18
Neee Gespräche über Ehemänner und Adoptivväter haben wir natürlich nicht geführt.....Ehr belanglosen Smalltalk......

Das mit dem Handy war am nächsten Morgen ....natürlich nur bei ihr und nicht bei den Partygästen....
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#19
Na, wie dem auch sei...

Wenn du Teil im Leben deines Kindes sein willst und willst, dass das Kind Teil in deinem Leben ist, solltest du das der Mutter zunächst mitteilen und mit ihr eine Reglung finden. Wenn das nicht klappt, bittest du beim Jugendamt um Vermittlung und wenn das nichts bringt, dann musst du das Gericht anrufen(nicht im Sinne von telefonieren).
Das ist der grobe Ablauf. Um potentielle Adoptionen brauchst du dich nicht zu kümmern.
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#20
Nunjaa der Drops ist jetzt aber gelutscht.....Angel

Ist doch auch egal ob nun Gummi geplatzt ,Samenraub in der Besenkammer Big GrinBig GrinBig Grin, oder garnicht Verhütet.....

Fakt ist das man als Mann ziemlich schlechte Karten hat ....und die

Unterhaltshöhe irgentwie Lebensfremd ist ....

Kindergeld und Unterhalt(vorschuß) dann vieleicht noch nen neuen Zahlesel anne Hand....der natürlich woanders gemeldet ist....soo lässt es sich gut leben ...

Und der Kindesvater ? Zahlen kann er und sonst nichts...Findet er ne neue Frau darf diese gleichmal mitbezahlen in dem der Selbsbehalt gesenkt wird.
Vom neuen Partner der Frau darf soetwas natürlich nicht verlangt werden...

Und dann dieses ewige gelabber von gesteigerter Einkommenspflicht...die tun immer so als wenn man Freiwillig wenig verdient.Meinem Richter waren jedenfalls keine Daten über den Niedriglohsektor in Deutschland bekannt.Stattdessen wurde auf eine Stelle im Öffentlichen Dienst verwiesen......

Neeee neeeee.....soviel kann man garnicht essen wie man da kotzen möchte SadSadSadSad
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#21
(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Unterhaltshöhe irgentwie Lebensfremd ist ....

Das ist sie nicht. Wenn du mit dem Kind zusammenleben würdest, müsstest du das auch aufwenden.
(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Kindergeld und Unterhalt(vorschuß) dann vieleicht noch nen neuen Zahlesel anne Hand....der natürlich woanders gemeldet ist....soo lässt es sich gut leben ...

Ja, das ist so. Aber wenn der Rentenbescheid kommt, finden sie wieder in die Realität zurück und jammern kollektiv so lautstark, dass die Politik an den Rentenpunkten herumfummeln muss.

(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Und der Kindesvater ? Zahlen kann er und sonst nichts...Findet er ne neue Frau darf diese gleichmal mitbezahlen in dem der Selbsbehalt gesenkt wird.

Der Lösungsansatz ist hüben wie drüben der gleiche.

(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Vom neuen Partner der Frau darf soetwas natürlich nicht verlangt werden...

Nee, der ist auch nicht der Vater.

(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Und dann dieses ewige gelabber von gesteigerter Einkommenspflicht...die tun immer so als wenn man Freiwillig wenig verdient.

Ist eben so und viele verdienen ja auch absichtlich wenig, jedenfalls offiziell.

(08-04-2014, 20:00)M30 schrieb: Neeee neeeee.....soviel kann man garnicht essen wie man da kotzen möchte SadSadSadSad

Und deshalb ist es eben nicht egal, ob man auf Verhütung achtet.

So, willst du nur jammern oder etwas bestimmtes? Wie du deine Unterhalts- und Umgangsprobleme angehen kannst, weißt du jetzt. Also pack es an!
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#22
Du erzählst doch die ganze Zeit nichts anderes, als dass du bewusst wenig verdienst, ob deiner Traumatisierungen usw. Es hat doch keinen Sinn, wenn wir uns hier gegenseitig die Taschen volllügen. Ob das nun Verhütung oder Einkommen oder sonstwas betrifft.

Die meisten der Stammbelegschaft hier erzielen nicht das Einkommen, dass sie erzielen könnten und auch aus guten Gründen. Darüber zu diskutieren ist Zeitverschwendung.
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#23
(08-04-2014, 20:42)raid schrieb: Jeder, der absichtlich wenig verdient, schadet im Endeffekt nur seiner Rente im Alter.

Bei M30 siehts nicht nach absichtlichem Geringverdienst aus, bei ihm gehts um fiktives Einkommen aufgrund der üblichen Richterverirrung.
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#24
So. Und nun kommen wir zum Thema, denn da sind Fragen offen:

Lieber M30. Du hast Dich ganz schön verrannt. Schmeisst alles durcheinander. Gehst nach alter deutscher Papa Manier völlig ahnungslos in den Krieg. Und das auch noch unbewaffnet.
Wenn die Bude brennt sucht man Rat. Ist aber normal. Machen andere auch so ;-)

Wie Du das Kind gemacht hast, ist jetzt erst mal egal - Weil hinterm Pflug ist geackert.

1. So wie ich das "3-Sätze Stetement" des JA gelesen habe, fragte die Mutter an, "Was denn jetzt mit Umgang ist." Also: Willste Umgang oder nicht?

2. Die Adoption solltest Du aus dem Gedächtnis streichen. Viel am Kind liegen kann Dir nicht. Hoffen auf die Adoption ist sinnlos. Dann bekommt die Mutter keinen Unterhalt mehr.

3. Du schreibst von 1.000 Euro. Ich vermute Du bist Arbeitnehmer. Die denken im Netto. Arbeitgeber denken im Brutto. Also hast Du 1.000 netto. Abzüglich Deiner Kosten - welche auch immer da sind oder nicht.
Fazit: Die 133 Oironen wirst Du zahlen müssen. Da springt kein Amtsrichter drauf an, dass das nicht geht. Im Zweifel wird man Dir erklären, dass ein 400 Euro Job immer drin ist.
Nur die Hartgesottenen schaffen es, die Gerichte vor zu führen und ihnen die eigenen Urteile (siehe fiktives Einkommen etc.) erfolgreich um die Ohren zu hauen. So weit bist Du noch nicht. Da muss man schon paar Jahre dabei sein ;-) (Auch im Forum)

4. Der Gerichtsvollzieher nimmt bei Dir nichts mit. Die Sachen die Du aufgezählt hast, interessieren ihn nicht. Kriegt er keine Kohle, musst Du die eidesstattl. Versicherung ablegen. 3 Jahre Sendepause. Ist aber nicht schlimm. Jedoch kann man den Unterhalt durch eine Pfändung beim Arbeitgeber rein holen. Wäre unangenehm.

5. Dein Titel ist befristet bis zum 6. LJ des Kindes. Schätze Dich glücklich. Andere haben unbefristete. Da wirds erst richtig witzig.

6. Du schriebst, dass Du mal einen Jugendamt Termin hattest und bist dann aber nicht mehr hin. Tödlich. Entweder zockt man das mit denen zuende oder man macht einen großen Bogen drumherum. Das Letztere ist eh besser. Kümmert man sich zwischendurch einfach nicht mehr, spielt das dem ohnehin völlig verquertem Denken von Sozialpädagoginnen gegenüber uns Vätern absolut in die Hände. "Er interessiert sich sowieso für nichts." "Will ja nichts mit dem Kind zu tun haben." "Dann soll er wenigstens zahlen." Passt dem JA und der Mutter gut in den Kram.

7. Also sortiere Dich mal was DU willst! Setze Dich wegen Umgang freundlich mit der Mutter auseinander. Die Voraussetzungen sind ja da. Es war ein One-Night-Stand und kein extrem verletztender Trennunsgkrieg mit Betrug und allem was dazu gehört. Also bist Du emotional auch dazu in der Lage. Oder nicht?
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