Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt
#7
vergiss das mit dem Adoptieren ganz schnell...

Wenn dann wird die Adoption durchgezogen, wenn das Kind erwachsen ist und kein Unterhalt mehr fällig ist, sonst wäre der neue Partner schön blöd.

Aber wenn du deine Zustimmung zur Adoption gibst, sieht es mit Umgang ganz schlecht aus. Da bricht dann jegliche Argumentation zusammen.

Heiraten der Ex bringt dir auch kein Vorteil, höchstens, dass dann das Jugendamt keinen UV mehr bezahlen wird und damit das Verfolgungsinteresse etwas geringer wird.

Du solltest deine Finanzen dahin gehend bereinigen, dass du ein nackter Mann bist, dem Pfändungen egal sind. Danach kannst du kannst du entweder Aufstocker machen, oder/und eben gegen die Titel weiter klagen und die Justiz beschäftigen bis sie zusammenbricht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 07:47
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 08:57
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 11:35
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 10:34
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von MitGlied - 08-04-2014, 11:48
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 12:02
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 12:02
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 16:23
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 18:20
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 18:48
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 18:56
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 21:00
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von Nappo - 08-04-2014, 21:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste